13.02.2019

„Daten für alle Gesetz“: praxisfern und innovationshemmend

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat ihre Pläne für eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Daten konkretisiert. In einem am Mittwoch, dem 13. Februar veröffentlichten siebenseitigen Diskussionspapier für ein sogenanntes Daten-für-alle-Gesetz fordert die SPD-Vorsitzende unter anderem eine „Nutzung von nicht-persönlichen Daten als Gemeingut.“

Der Verband der Internetwirtschaft hält eine Debatte darüber, wie und unter welchen Umständen Zugang zu Daten erfolgt, für wichtig und sieht darin eine Gestaltungsaufgabe für die Politik. Es bedarf dabei aber einer sorgfältigen Abwägung, wann Daten – auch personenbezogene – zugänglich gemacht würden. Das von der SPD angeregte „Daten-für-alle“ Gesetz bewertet eco ich in diesem Zusammenhang als problematisch, weil es aus Unternehmenssicht praxisfern ist und zum Hemmschuh für die weitere Entwicklung des Digitalstandorts Deutschland werden könnte.

So beträfen die Aufgreifschwellen für das Gesetz bereits mittelständische Unternehmen in Deutschland, die dadurch überproportionalen Belastungen ausgesetzt würden. Die eingezogene Stufenrechnung zur Teilung von Daten sei nicht hilfreich, da sie automatisch auf die Diskussion des Wertes von Daten hinausliefe. Die Vorgaben zu Sampling (Auszüge aus Datensätzen) und deren Zusammensetzung (Randomization) sei darüber hinaus praxisfern und sollte nicht gesetzlich geregelt werden.

Negative Konsequenzen befürchtet eco insbesondere für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz-Anwendungen am Standort Deutschland. Da Systeme der Künstlichen Intelligenz hochwertige Daten benötigten, um richtig funktionieren zu können. Die Diskussion um den Datenzugang stehe vor der Herausforderung, Daten für Wirtschaft und die Allgemeinheit einerseits möglichst einfach zugänglich zu machen und andererseits die damit entwickelten Systeme und Analysetechnologien zu schützen, um durch die Offenlegung Verzerrungen im Markt zu vermeiden und dem Wettbewerb insbesondere deutscher Unternehmen zu schaden, so der Verband.

Statt parallel zu europäischen Gesetzesvorhaben im Bereich Plattformen nun noch eine nationale Regulierung im Bereich Daten aufzumachen, empfiehlt eco stattdessen die Open Data Strategie weiter zu forcieren und die Entwicklung und Ausbildung öffentlich zugänglicher Datenpools für die breite Öffentlichkeit weiter zu unterstützen.

BGH-Urteil: Digitaler Nachlass ist vererbbar