27.09.2018

E-Evidence: Finden wir grenzüberschreitende Lösungen für einen europäischen Ansatz?

Derzeit laufen hitzige Diskussionen zum Thema e-Evidence in Europa: Heute beispielsweise veranstaltete der europäische Dachverband der Internet-Serviceprovider EuroISPA mit Host Daniel Dalton, britisches Mitglied des Europäischen Parlaments, eine Debatte im Europäischen Parlament, um über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu diskutieren. Der Kommissionsvorschlag zu e-Evidence sieht ein neues System für den europaweiten Datenaustausch zwischen Internetdienstanbietern und Strafverfolgungsbehörden vor. Da der tiefgreifende Vorschlag eine Reihe sensibler Fragen in Bezug auf nationale Souveränität, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsgarantien berührt, trafen sich jedoch bereits am vergangenen Mittwoch Vertreter der EU-Institutionen, der Industrie und der Zivilgesellschaft, um über eine Zukunftsperspektive zu diskutieren und praktikable Lösungen zu finden.

Dabei unterstrich der EuroISPA-Vizepräsident Maximilian Schubert einmal mehr, dass Internet-Serviceprovider durchaus das Bedürfnis der Justizbehörden nach einem effizienten Datenaustausch nachvollziehen könnten. Die Rechtsvorschriften erfordern jedoch eine solide Rechtsgrundlage unter Berücksichtigung der bestehenden Grundrechtsgarantien. Eine Ausnahmeregelung für kleine- und mittelständische Unternehmen mit flexibleren Zeitfenstern bei der Ausführung der von den ISPs erhaltenen Aufträgen, sowie ein robustes Verifizierungs- und Authentifizierungssystem sind dabei unerlässlich. „Die Gewährleistung grenzüberschreitender sicherer Datenübertragungen ist für das Vertrauen der Verbraucher von entscheidender Bedeutung, damit die Europäer optimal von der fortschreitenden Digitalisierung profitieren können“, sagte der Vizepräsident.

Auch eco begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, ein einheitliches Verfahren für Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für die gesamte Europäische Union zu etablieren. Dabei darf allerdings nicht aus dem Blick geraten, dass es sich hierbei zuallererst um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben handelt und die Verantwortung hierfür nicht auf Privatunternehmen abgewälzt werden darf.

Die ausführliche eco-Stellungnahme finden Sie hier.

eco Politikfrühstück - E-Evidence-Verordnung