24.01.2019

eco kommentiert Entwurf zur Umsetzung von E-Rechnungen in NRW

Mit der Verabschiedung des „e-Government Gesetzes NRW“ soll nicht nur die elektronische Verwaltung gestärkt werden, auch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen soll gefördert und vorangetrieben werden. Die Frage der technikneutralen Digitalisierung der Verwaltung stellte sich konkret beim Entwurf einer „Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen“. In dem Entwurf erklärt die Landesregierung, dass sie zukünftig nur noch eine bestimmte Normspezifikation, den Rechnungsstandard „XRechnung“, zur Anwendung zulassen möchte. eco hält diese Eingrenzung für wenig förderlich, um der generellen Akzeptanz von Normen Vorschub zu leisten und hat jetzt wesentliche Kritikpunkte in einer Stellungnahme dargelegt.

Aus Sicht des eco gilt es im Rahmen der weiteren Beratung unter anderem folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

Technikneutralität:

Der Verordnungsentwurf selbst gibt grundsätzlich keine bestimmte Technologie vor. Dies ist begrüßenswert. Gleichzeitig ist es im Sinne einer möglichst kohärenten Regelung sinnvoll auch darauf zu achten, dass die geschaffenen Maßgaben die Einführung neuer Technologien ermöglichen und diese ohne größeren Aufwand in bestehende Regeln integriert werden können.

Normenbezug:

Maßgabe der Verordnung ist die Norm EN 16931 und der daraus abgeleitete XRechnungsstandard als Normspezifikation. Diese sehr enge Herangehensweise könnte sich als problematisch erweisen, wenn zukünftig weitere Normspezifikationen eingeführt werden und sich evtl. im breiten Gebrauch durchsetzen. Schon jetzt existieren verbreitete Normspezifikationen, die mit EN 16931 konform sind und ebenfalls verwendet werden könnten. Die Festlegung auf eine einzelne Normspezifikation wird für die Wirtschaft zu einem erheblichen Investitions- und Anpassungsbedarf führen.

BGH-Urteil: Digitaler Nachlass ist vererbbar