02.07.2018

eco kommentiert Kommissionsentwurf der P2B-Verordnung: „tiefer Eingriff in digitale Geschäftsmodelle“

Mit dem Vorschlag zur Regulierung der Geschäftsbeziehungen von Vermittlungsdiensten hat die Europäische Kommission einen Vorstoß gewagt, der darauf abzielt, marktmächtige Online-Vermittlungsdienste strengeren Regeln zu unterwerfen. Auch Betreiber von Online-Suchmaschinen werden in dem Kommissionsentwurf adressiert. Mit den Regeln soll den Betreibern von Online-Vermittlungsdiensten oder – plattformen mehr Offenlegungspflichten über die Bereitstellung ihrer Dienste auferlegt werden, außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, sich stärker mit den Unternehmen, die ihre Dienste als Vermittler in Anspruch nehmen, auseinanderzusetzen und bei Streitigkeiten verschiedene Lösungen neben dem Rechtsweg anzubieten.

Den Vorschlag der EU-Kommission hat eco jetzt innerhalb eines Positionspapiers kommentiert.

Darin gibt der Verband zu bedenken, dass der Verordnungsvorschlag der Kommission einen tiefen Eingriff in die Geschäftstätigkeit digitaler Plattformen bedeutet: Er berührt den Kern ihrer geschäftlichen Aktivitäten und kann auch Geschäftsgeheimnisse tangieren, auf denen ihr Erfolg wesentlich begründet. Nach jetzigem Stand bleibt zu diskutieren, ob der Verordnungsentwurf geeignet ist, marktmächtigen Online- Vermittlungsdiensten adäquat mit Mitteln des Kunden- und Wettbewerbsschutzes entgegenzutreten. Der aktuelle Vorschlag läuft vielmehr Gefahr, Start-Ups und Plattformen, die wettbewerblich agieren, zusätzliche Kosten aufzubürden, denen kein Nutzen entgegensteht. Der Vorschlag enthält bürokratische Auflagen für alle Online-Vermittlungsdienste und schwächt diese im Verhältnis zu anderen, weniger oder nicht regulierten Formen der Vermittlung. Einer kohärenten und modernen Digitalisierungspolitik wird mit dem Vorschlag insofern Rechnung getragen, als es um zu Geschäftszwecken handelnde und daher die Plattform nutzende Unternehmen geht. Das Misstrauen gegenüber Betreibern von Online- Vermittlungsdiensten und Suchmaschinen, das sich im Verordnungsentwurf widerspiegelt, führt zu einer Inanspruchnahme entsprechender Dienste durch neue Regulierung.

Zusätzlicher bürokratischer Aufwand, der in der Verordnung generiert wird, wird einseitig den Betreibern von Online-Vermittlungsdiensten auferlegt.

Gleichzeitig bleiben Wechselwirkungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem Medienrecht in dem Verordnungsentwurf generell unterbeleuchtet.

eco fordert deshalb, dass auf Basis des vorliegenden Verordnungsentwurfs, der tatsächlich gegebene Regelungsbedarf erneut gründlich erörtert wird.

eco Stellungnahme: E-Privacy-Verordnung verfehlt ihr Ziel und schränkt digitale Geschäftsmodelle ein