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eco Legal Briefing zur DSGVO – Teil 2: Rechtliches

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt Unternehmen weltweit vor neue Herausforderungen – und wirft viele Fragen auf. Im zweiten eco Legal Briefing zur neuen DSGVO beleuchten wir noch intensiver die rechtlichen Hintergründe. Das erste eco Legal Briefing zur DSGVO können Sie sich hier anschauen. Thomas Rickert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei rickert.net, erklärt im Video das wichtigste juristische Basiswissen zur DSGVO:

  • Muss Deutschland die EU-Gesetze noch auf nationales Recht übertragen?
  • An wen wendet man sich bei Verstößen?
  • Wie hoch ist ein Bußgeld beim Verstoß gegen die neue DSGVO?
  • Welche neuen Grundsätze gelten für Unternehmen?
  • Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden?
  • Was bedeutet das Recht auf Datenübertragbarkeit oder Datenportabilität?
  • Was bedeutet Rechenschaftspflicht?
  • Was sind die neuen einheitlichen Anforderungen für Auftragsverarbeiter?

Sie haben weitere Fragen? Der eco externe Datenschutzbeauftragte beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihrem Unternehmen datenschutzkonform zu agieren. Heute und in der Zukunft. Alle wichtigen Informationen zu unseren Services rund ums Thema Datenschutz und natürlich auch zur neuen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter datenschutz.eco.de.

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Externer Datenschutzbeauftragter

Mit dem eco Service externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir unsere Mitglieder bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz individuell und kompetent.

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