21.03.2024

eco politik digital

Der heutige Beschluss des Bundestags über das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Digitale Wirtschaft in Deutschland. Als Vertreter der Internetwirtschaft betont eco hier die Wichtigkeit dieses Gesetzes sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher:innen. Dennoch äußern wir deutliche Kritik an der Beibehaltung von Netzsperren, die im DDG verankert sind.

Netzsperren erweisen sich im Allgemeinen als keine effektive Lösung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz dazu hat sich das „Notice and Take Down“ (NTD)-Verfahren als effektiver Standard etabliert. Dieses Verfahren verpflichtet Online-Dienstleister, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Es ist daher bedauerlich, dass der Gesetzgeber nicht entschieden hat, Netzsperren abzuschaffen und stattdessen auf bewährte Methoden wie das NTD-Verfahren zu setzen. Die Debatte über die effektivsten Mittel zur Rechtsdurchsetzung im Internet sollte daher unbedingt fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass zukünftige Gesetze den Bedürfnissen von Unternehmen, Verbraucher:innen und der Gesellschaft insgesamt gerecht werden.

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