29.09.2022

eco politik digital

Und dann war es endlich da. In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die Bundesregierung muss diese Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und rasch die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten.

Seit Jahren setzt sich eco gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat die Klage der SpaceNet AG, die 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht wurde, von Beginn an unterstützt. Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag (IP-Adressen und Telefonie) betrifft beinahe alle deutschen Nutzer:innen und kostet die Branche mehr als 600 Millionen Euro.

Immer wieder haben wir diesen massiven Eingriff in unsere Privatsphäre kritisiert, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt, obwohl der Mehrwert für die Strafverfolgung nie belegt werden konnte. Doch anstatt ernsthaft nach Alternativen zu suchen, trägt Deutschland noch immer das Mantra vor sich her, schwere Kriminalität könne nur mit Vorratsdatenspeicherung bekämpft werden – doch das ist falsch.

Seit der Urteilsverkündung am 20. September werden gefühlt täglich neue politische Diskussionen zum Thema Vorratsdatenspeicherung geführt: So auch beim Treffen der Innen- und Justizminister der Länder oder im Bundestag. Die Unionsfraktion aus CDU und CSU möchte weiterhin auf eine monatelange Vorratsdatenspeicherung sensibler IP-Adressen setzen. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser forderte nach dem EuGH-Urteil, die Vorratsdatenspeicherung fortzuführen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann setzt hingegen auf die Quick-Freeze-Regelung, die auch so im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart wurde. In einem Tagesschau-Interview machte der Justizminister kürzlich deutlich, dass beispielsweise das Darknet ein Bereich sei, wo jede Zuordnung mit technischen Instrumenten unterbunden wird. Deshalb funktioniere auch hier nur der klassische Ermittlungsweg der Strafverfolgung.

Wir fordern ein klares Bekenntnis der Bundesregierung. Sie muss sich jetzt endgültig von jeder Idee einer Vorratsdatenspeicherung verabschieden und die aktuellen Regelungen aufheben. Auch Deutschland muss sich an die Rechtsprechung des EuGHs halten. Nach mehr als 10 Jahren Schwebezustand verdienen Internetuser und Unternehmen Rechtssicherheit darüber, was mit sensiblen Daten passiert. Anstatt weiter über die Vorratsdatenspeicherung zu streiten, muss die Bundesregierung zeitnah alternative Lösungen wie Quick-Freeze oder die Login-Falle diskutieren und den erforderlichen Dialog hierzu initiieren. Wir beraten an dieser Stelle herzlich gerne.

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