16.04.2020

eco veröffentlicht Leitlinien zur NetzDG-Reform

Im Dezember 2019 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vor. Mittlerweile ist das Gesetz vom Bundeskabinett beschlossen und bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Doch noch immer sorgt das umstrittene Gesetz für heftige Diskussionen. So sieht das Gesetzespaket eine Herausgabepflicht von Passwörtern sowie eine Auskunftspflicht über Bestands- und Nutzungsdaten durch die Anbieter von Telemediendiensten vor. Zudem soll eine Meldepflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für die Betreiber sozialer Netzwerke geschaffen werden.

eco unterstützt die Eindämmung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus sowie das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte im Internet. Um die mit den Gesetzentwürfen beabsichtigten Ziele mit den jeweiligen Möglichkeiten der Betreiber sozialer Netzwerke in Einklang zu bringen, hat eco Leitlinien zur Überarbeitung des NetzDG formuliert. So benötigen die betroffenen Unternehmen zunächst einen klar bestimmten Anwendungsbereich für das NetzDG. Die Verpflichtungen des NetzDG sollten verhältnismäßig sein und die Betreiber sozialer Netzwerke nicht dazu zwingen, Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. Zudem bedarf es einer weiteren Diskussion, ob mit einer Meldepflicht die in der politischen Debatte adressierten Probleme effektiv gelöst werden können.

Bislang existiert kein europäischer Ansatz über gemeinschaftliche Standards zum Umgang mit Hassinhalten im Internet. Da die EU-Kommission bereits eigene Aktivitäten im Rahmen des Digital Services Act angekündigt hat und entsprechende Rechtsvorschriften zeitnah verabschieden will, sollte Deutschland zunächst die Möglichkeit eines EU-weit geltenden Rechtsetzungsvorhaben abwarten.

BGH-Urteil: Digitaler Nachlass ist vererbbar