10.04.2019

EU-Urheberrechtsreform: Deutsche Umsetzung ohne Uploadfilter?

Während einer Fragestunde des Bundestags am Mittwoch, dem 10. April hat Bundeskanzlerin Angela Merkel bekräftigt, dass die Bundesregierung der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in der kommenden Woche final zustimmen will. Hinsichtlich des umstrittenen Artikels 17 (früher 13) soll es in der Koalition aber noch Uneinigkeit zu einer Protokollerklärung gegen Uploadfilter geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte jedoch mit Hinblick auf die über vier Jahre ausgearbeitete EU-Urheberrechtsreform, dass die „grundsätzliche positive Einstellung, dass dieser Kompromiss tragfähig ist,“ nicht in Frage stehe. Unterdessen käme der Begriff Uploadfilter im Artikel 17 gar nicht vor, sondern es werde allgemein geregelt, „dass Plattformen eine Verantwortung haben über das Management der Inhalte, die über diese Plattformen weitertransportiert werden“.

Dementsprechend glaube man auch noch nicht genau zu wissen, „wie die Umsetzung dann in nationales Recht erfolgt. Und wir sehen keine Gefährdung automatisch dessen, dass dort Inhalte in irgendeiner Weise unterdrückt werden.“

Deutschland soll der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie auch nach dem Willen von Bundesjustizministerin Katarina Barley zustimmen, allerdings wolle sie eine fünfseitige Protokollerklärung hinzufügen, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Freitag, dem 5. April.

Unter anderem heißt es in der Protokollerklärung: „Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung des Artikels 17 von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument ‚Uploadfilter‘ auszukommen“. Zudem soll die Nutzung geschützter Inhalte innerhalb gewisser Grenzen ohne Vergütung erlaubt werden. Die Rede ist von 15 Prozent eines Liedes oder Clips für Kritiken oder Parodien. Lizenzlösungen zur Wahrung der Urheberrechte, die von der CDU als Alternative zu Uploadfiltern ins Gespräch gebracht wurden, lehnt Barley ab. „Eine allgemeine Rechtspflicht zur individuellen oder kollektiven Lizenzierung kennen weder das europäische noch das deutsche Urheberrecht“, heißt es in der Protokollerklärung.

Die Entscheidung im EU-Rat fällt am 15. April. Als zuständige Ministerin muss Barley die Weisung an die deutsche Delegation erteilen. Nach massiven Protesten gegen die umstrittene Reform hatte die Große Koalition betont, auf Uploadfilter verzichten zu wollen. Auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern als unverhältnismäßig abzulehnen ist.

Urheberrecht