04.06.2019

EuGH: Schlussanträge über Löschung beleidigender Äußerungen in Sozialen Netzwerken

Betreiber Sozialer Netzwerke können womöglich von Gerichten zu einer umfassenden Suche nach beleidigenden Postings verpflichtet werden. In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof vertrat der zuständige Generalanwalt Maciej Szpunar jetzt die Ansicht, dass es vertretbar sei, wenn Facebook neben der Löschung eines bestimmten Postings auch aktiv nach weiteren Beiträgen selben Inhalts forschen müsse.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) wollte konkret wissen, ob Betreiber Sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, nicht nur konkret beanstandete beleidigende Äußerungen zu löschen, sondern auch weltweit nach inhaltsgleichen rechtswidrigen Äußerungen zu suchen und diese zu sperren. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit einer Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig um eine Auslegung des EU-Rechts gebeten. Die Politikerin hatte gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite geklagt, in denen sie im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik beleidigt wurde. Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der Oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob Facebook darüber hinaus aktiv werden und weltweit nach weiteren Postings mit dieser Aussage suchen muss.

Facebook kann nach Ansicht des Generalanwalts auch verpflichtet werden, nach „sinngleichen“ Kommentaren zu suchen. Diese Verpflichtung muss sich aber auf den Facebook-Nutzer beschränken, der für den zunächst als rechtswidrig eingestuften Kommentar verantwortlich ist.

Die maßgebliche EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hindert laut Szpunar auch nicht daran, von einem Anbieter die weltweite Entfernung solcher Informationen zu verlangen. Die Richtlinie regele die Reichweite einer solchen Verpflichtung nicht.

Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet. Die Richter sind nicht an die Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, folgen diesen aber in vielen Fällen.

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