24.09.2019

EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen werden“ gilt innerhalb europäischer Grenzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24. September ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet. Der EuGH entschied, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geografischer Grenzen zu entfernen sind. Außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen. In seinem vom eco begrüßten Urteil entschied der EuGH, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssen.

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