07.10.2022

„Flexible Arbeitszeitmodelle müssen auch zukünftig möglich sein“

Lucia Falkenberg, eco CPO und Sprecherin der Kompetenzgruppe New Work, zum Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung.

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem September betrifft rund 45 Millionen Arbeitnehmer:innen in Deutschland: Alle Arbeitgeber müssen es ihren Beschäftigten zukünftig ermöglichen, ihre Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Die Urteilsbegründung wir voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate vorliegen. Anschließend wird erwartet, dass der Gesetzgeber die Rechtsunsicherheit über die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung beseitigen wird.

„Als eco Verband der Internetwirtschaft appellieren wir an den Gesetzgeber, im Falle einer gesetzlichen Reform der Arbeitszeiterfassung, diese an die veränderten Gegebenheiten der flexibleren Arbeitswelt anzupassen“, sagt Lucia Falkenberg, CPO und Sprecherin der Kompetenzgruppe New Work im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. „Neue sich verändernde Arbeitswelten erfordern flexible Rahmenbedingungen. Der Trend zum digitalen und vernetzten Arbeiten wird sich nicht zuletzt durch die pandemiebedingten Erfahrungen fortsetzen. Flexible Arbeitszeitmodelle wie etwa Vertrauensarbeitszeit müssen auch zukünftig möglich sein.“

Lucia Falkenberg ist überzeugt, die Arbeitswelt von morgen wird geprägt sein von Flexibilität und der Möglichkeit, zeit- und ortsunabhängig zu arbeiten. Die Gesetzgebung müsse an die neuen Gegebenheiten der flexibleren Arbeitswelt mit Homeoffice und mobilem Arbeiten angepasst werden – dazu zählen neben der Arbeitszeit auch der Arbeitsschutz und steuerliche Aspekte. „Wir erwarten, dass der Gesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen für mobiles Arbeiten setzt“, so Falkenberg weiter.

Zur Aussage von BAG-Präsidentin Inken Gallner, dass die Zeiterfassung auch Schutz vor Fremd- und Selbstausbeutung sei, sagt Lucia Falkenberg: „Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit zu wahren und zu verbessern, muss höchste Priorität haben. Nach meiner Überzeugung gelingt das am besten mit einer Anpassung geltender Arbeitsgesetze an die Erfordernisse des mobilen Arbeitens unter Wahrung der berechtigten Schutzbedürfnisse und unter Berücksichtigung branchentypischer Gegebenheiten. Statt zusätzlichen Regelungen, die zugleich bürokratischen Mehraufwand und mehr Verpflichtungen bedeuten, brauchen wir vom Gesetzgeber Unterstützung für das flexible Arbeiten, auch um Deutschland im weltweiten Wettbewerb um Fachkräfte zu stärken.“

Auch nach der Pandemie möchten Unternehmen hybride Arbeitsmodelle, mehr Flexibilität und Unabhängigkeit ermöglichen. Diese Unternehmen brauchen eine Gesetzgebung, die die Gegebenheiten der digitalen Arbeitswelt aufgreift und die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern berücksichtigt.

Lucia Falkenberg