09.09.2020

GWB-Novelle: Harmonisierter EU-Ansatz statt nationaler Alleingänge

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Mittwoch einen Entwurf ins Kabinett eingebracht, mit dem die nunmehr 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen wurde. Der Verband der Internetwirtschaft hatte Teile der geplanten Novelle bereits im Februar dieses Jahres in einer eigenen Stellungnahme bemängelt und steht nun auch den geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht kritisch gegenüber. So befürchtet der Verband nicht nur gravierende Folgen für die großen Digitalkonzerne, denen künftig eine stärkere Kontrolle durch das Bundeskartellamt droht, sondern auch zahlreiche Rechtsunsicherheiten für alle weiteren Unternehmen.

Mit Blick auf die großen Digitalkonzerne bewertet der eco Verband kritisch, dass das Bundeskartellamt mithilfe des geplanten Paragraphen 19a künftig durch Verfügung feststellen kann, ob einem Unternehmen „eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zukommt. Neben einer marktbeherrschenden Stellung auf einem oder mehreren Märkten zählen hierzu auch seine Finanzkraft, sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten, die Bedeutung seiner Tätigkeit für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten sowie sein damit verbundener Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter. Weiter spricht sich der Verband für einen harmonisierten Ansatz auf EU-Ebene aus.

Noch dazu widerspricht der geplante Regulierungsansatz zur Vermeidung des „Tipping“ – also dem Kippen von Märkten – den Empfehlungen der vom BMWi eingesetzten Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“. In ihrem Abschlussbericht empfehlen die Kommissionsmitglieder, die empirische Grundlage für das strukturelle und zeitliche Entstehen von Tipping-Märkten zu schaffen, bevor hier Regulierungsansätze definiert werden. Hier befürchtet der Verband Rechtsunsicherheiten für alle betroffenen Unternehmen.

Positiv hebt eco hervor, dass mit der 10. GWB-Novelle Unternehmenszusammenschlüsse künftig gestärkt werden sollen. So erkennt der Gesetzgeber an, dass infolge der zunehmenden Digitalisierung auch branchenübergreifende Kooperationen an Bedeutung gewinnen werden und schafft hierfür eine rechtssichere Grundlage, die noch dazu weniger bürokratischen Aufwand bedeutet. Hiervon könnten vor allem Start-ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.

GWB-Novelle: Harmonisierter EU-Ansatz statt nationaler Alleingänge