28.03.2019

Herber Rückschlag für die digitale Politik: EU-Urheberrecht inklusive Uploadfilter kommt

Am Dienstag hat das Europäische Parlament final über die EU-Urheberrechtsrichtlinie abgestimmt.

Nicht nur wurde der endgültige Trilog-Text damit final bestätigt (348:274:36 dafür), auch wurde wider Erwarten gar nicht erst über die Änderungsanträge abgestimmt.

Der Ausgang der Entscheidung ist eine große Enttäuschung für eco: Mit einem europäischen Urheberrecht, inklusive eines europäischen Leistungsschutzrechts und der Einführung sogenannter Uploadfilter, stellt sich das Europäische Parlament gegen ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft, Akademikern, Digitalwirtschaft und Netzpolitikern – aber auch Journalisten und Urhebern.

Das Schicksal des freien Internets scheint damit besiegelt. Die Entscheidung führt dazu, dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird; es wird sich fundamental verändern. Es drohen einschneidende Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Algorithmen von Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem wird ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden.

Die Richtlinie war gut gemeint, dennoch  wird sie das Gegenteil dessen erreichen, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde: Statt der eigentlichen Urheber werden die großen Plattformen sowie die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren. Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht werden nicht nur die Beiträge auf Facebook, Youtube und Twitter einschränken, sondern vielmehr auch jedes Start-Up im Internet vor beträchtliche Hürden stellen.

Das alles hat mit einem freien Informationsaustausch und einem offenen Internet leider nichts mehr zu tun. Wir sind sehr enttäuscht, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion jetzt doch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts und der Uploadfilter bevorsteht. Die fehlgeleitete Novellierung des europäischen Urheberrechts ist ein herber digitalpolitischer Rückschritt und wir haben gleichzeitig die Büchse der Pandora auch für die Filterung anderer Inhalte geöffnet.

Es bleibt abzuwarten, was dies für den europäischen digitalen Binnenmarkt und insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen KMUs bedeutet. Kleine Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können. Es wird zu einer Überfilterung kommen, weil im Zweifel mehr als notwendig blockiert wird, um Haftungen zu entgehen. Anbieter und Nutzer werden weiterhin einem Haftungsrisiko unterliegen und sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen.

Aktuell fehlt noch die Bestätigung durch den Europäischen Rat, welche jedoch eine reine Formalie darstellen sollte, bevor die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. Idealerweise im Sinne eines möglichst einheitlichen Marktes. Es ist außerdem zu erwarten, dass die Richtlinie relativ bald nach Anwendung beim EuGH zur Überprüfung landen könnte. Wir bleiben an den Entwicklungen dran!

Urheberrecht