04.09.2018

Kartellrecht: Verschärfung darf Internetunternehmen nicht ausbremsen

Zu den angekündigten Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, das Kartellrecht für Internetunternehmen zu verschärfen, warnt eco vor den Gefahren für die Digitalwirtschaft. Die Novellierung des Kartellrechts sei angesichts der Digitalisierung und Plattformökonomie grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings müsse die Bundesregierung hier darauf achten, dass sich keine Verschiebung zu Ungunsten der gesamten Internetwirtschaft ergebe.

Dies sei bereits im Rahmen der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen passiert. Auch die europäischen Pläne für eine P2B-Verordnung und die Einführung einer Digitalsteuer gingen in eine Richtung, die Internetkonzerne gegenüber der Offline-Wirtschaft grundsätzlich schlechter stelle. Eine solche Ausbremsung von Internetunternehmen verkenne die ökonomische Bedeutung der Digitalisierung und sei ein falsches Signal für den deutschen und europäischen Digitalstandort.

Gerade in der digitalen Welt kommt es durch schnelle Neudefinition von Märkten häufig zu marktbeherrschenden Stellungen auch kleinerer Unternehmen, die First-Mover-Vorteile ausnutzten. Ein Problem für den Wettbewerb allein kann daraus nicht zwangsläufig abgeleitet werden. eco hat sich im Rahmen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz dafür ausgesprochen, ein beschwerdegetriebenes Kartellrecht zu fördern, bei dem der Missbrauch der Marktmacht stärker im Fokus steht und bei dem das Bundeskartellamt auf entsprechende Beschwerden oder bei der Feststellung von Marktmachtmissbrauch hin tätig werden kann.

Plattformregulierung