31.01.2020

Kritik an Plänen für neues Leistungsschutzrecht: Das Internet verliert seine Identität

Der Verband der Internetwirtschaft hat scharfe Kritik an den aktuellen Plänen vom Bundesjustizministerium (BMJV) für ein neues Leistungsschutzrecht geübt. Die Neuregelung sei praxisfern, bleibe hinter dem aktuellen Status quo zurück und verhindere jede Weiterentwicklung technischer Innovation.

Beim Leistungsschutzrecht sieht der neu formulierte Paragraf 87g des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vor, dass die Überschrift einer Presseveröffentlichung, „ein kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflösung von bis zu 128 mal 128 Pixeln“ und eine „Tonfolge, Bildfolge oder Bild- und Tonfolge mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden“ lizenzfrei genutzt werden dürfen. Der Verband der Internetwirtschaft warnte nun davor, dass das Internet bei einer Umsetzung dieser Regelung seine Identität als Informationsmedium verliere. Aus Sicht von eco sollte der Entwurf zur Umsetzung des EU-Urheberrechts daher nicht übereilt umgesetzt werden.

Auf die mit dem Leistungsschutzrecht verbundenen negativen Auswirkungen wurde in den vergangenen Jahren von zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft hingewiesen. Mit einer Stellungnahme hat sich auch eco zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt in Deutschland geäußert und dabei die für die Internetwirtschaft zentralen Kritikpunkte am Leistungsschutzrecht für Presseverleger adressiert.

 

Vorratsdatenspeicherung und Kritik EU-Leistungsschutzrecht