25.06.2020

NetzDG: „Deutscher Gesetzgeber schießt über das Ziel einer effektiven Strafverfolgung im Netz hinaus“

Das Bundesjustizministerium legte Anfang des Jahres mit kurzem zeitlichen Abstand Entwürfe zur Überarbeitung eines „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” sowie für ein „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” vor. Nun hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit beiden Entwürfen befasst.

Der Verband der Internetwirtschaft sieht noch immer großen Nachbesserungsbedarf: Zwar dürfe illegalen Hasskommentaren, terroristischer Propaganda und Material zu Kindesmissbrauch kein Platz im Internet gelassen werden. Doch schieße der deutsche Gesetzgeber mit dem bekannten Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinaus.

Trotz erheblicher Kritik sind die bestehenden datenschutzrechtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken an dem Gesetzesvorhaben nicht ausgeräumt worden. Zu einer ähnlichen Einschätzung war zuvor auch die Europäische Kommission im Rahmen des vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens gekommen. Der Verband der Internetwirtschaft spricht sich daher für ein einheitlich geltendes und transparentes Vorgehen auf europäischer Ebene und im Rahmen der Verhandlungen zum Digital Services Act aus. Ebenso müssten auf Ebene der Bundesländer die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen bereitgestellt werden, um eine effektive Strafverfolgung zu erreichen. Zur Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes hat der eco Verband Leitlinien erarbeitet.

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