10.09.2020

NetzDG-Evaluierung: Gesetzliche Verpflichtungen müssen verhältnismäßig bleiben

Im April 2017 beschloss der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das die Betreiber sozialer Netzwerke seitdem dazu verpflichtet, strafbare Internetinhalte binnen 24 Stunden zu löschen, andernfalls drohen den Unternehmen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Das Gesetz stieß von Beginn an auf heftige Proteste und Kritiken. Um die zahlreichen Kritiker zu besänftigen, beschloss der Bundestag damals eine Evaluation des NetzDG nach drei Jahren. Nun liegt der 49-seitige Evaluationsbericht der Bundesregierung vor, der auf einem 160-seitigen Gutachten des Berliner Rechtsprofessors Martin Eifert basiert und die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft.

eco sieht mit dem Bericht seine vorangegangene Einschätzung bestätigt, belegt dieser doch, dass die Ziele des NetzDG in „erheblichen Umfang erreicht“ wurden und kaum weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Rechtsverstöße zu Hass, Hetze und Beleidigungen werden auch in der digitalen Welt sehr ernstgenommen. Dies dokumentierten ja zuvor bereits die vergangenen Transparenzberichte der Unternehmen erfolgreich und sie zeigten außerdem, dass Inhalte überwiegend aufgrund von Verstößen gegen die eigenen Community-Standards entfernt werden.

Trotz des insgesamt guten Ergebnisses des neuen Evaluationsberichtes der Bundesregierung mahnt eco, dass die Verpflichtungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch zukünftig verhältnismäßig sein müssen. Die vielfach geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines Overblockings von Internetinhalten bleiben und müssen auch in Zukunft ernst genommen und durch präventive Mechanismen abgesichert werden. Es ist nach wie vor äußerst bedenklich, wenn ausschließlich Unternehmen über Rechtswidrigkeit und Meinungsfreiheit entscheiden und zwar unter Androhung empfindlicher Bußgelder und gleichzeitig keine effektive Strafverfolgung stattfindet. So werden Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, widerfährt Opfern keine Gerechtigkeit und droht letztlich auch eine Zersplitterung der Rechtsanwendung.

Darum braucht es nach wie vor die gesellschaftliche und politische Diskussion darüber, ob mit einer Meldepflicht, die in der politischen Debatte adressierten Probleme wie die Eindämmung von Hass, Hetze und Rechtsextremismus überhaupt effektiv gelöst werden können.

eco Politik Digital