17.12.2022

Staatstrojaner: Bundesrat kippt Mitwirkungspflicht von Unternehmen

Der Bundesrat hat sich am Freitag, 17. Dezember, mit der Frage befasst, wie die Mitwirkung von Unternehmen bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung künftig organisiert und technisch umgesetzt werden soll.

Der Verband der Internetwirtschaft hatte im Vorfeld scharf kritisiert, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, ihre Telekommunikationsanlagen für die unbemerkte Einspielung von staatlicher Spähsoftware und die Umleitung von Daten bereitzustellen.

Dazu sagt Klaus Landefeld, stellvertretender Vorstandsvorsitzender beim eco Verband:

„Ich begrüße, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung der Rechtsverordnung nicht zugestimmt hat. Die Regelungen waren in der vorliegenden Form nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Damit trägt der Bundesrat den Anforderungen des Verfassungsgerichts Rechnung, dass bei jedem Einsatz von Staatstrojanern eine gesetzlich geregelte Abwägung vorzunehmen ist. Die Arbeit von Nachrichtendiensten für den Kampf gegen den Terror und die innere Sicherheit ist wichtig. Hierzu brauchen die Dienste aber auch eine gesetzliche Grundlage, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das gilt auch für die betroffenen Unternehmen, wenn diese gesetzlich zur Mitwirkung beim Einsatz staatlicher Spähsoftware verpflichtet werden sollten.“

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