15.01.2020

NetzDG: „Die Verpflichtungen für Telemedienanbieter sind zu weitreichend“

Warum ist das NetzDG ein eco Topthema?

Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität betrifft nicht nur die Social Media Anbieter, sondern geht mit einer breiten Betroffenheit für Telemediendienste einher. Künftig sollen die Betreiber sozialer Netzwerke auf Grundlage einer Meldepflicht rechtswidrige Inhalte samt IP-Adresse und Portnummer des veröffentlichenden Nutzers an das BKA leiten. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, zukünftig für die Anbieter von Telemediendiensten eine Auskunftspflicht zu Bestands- und Nutzungsdaten zu verankern. Auch Passwörter sollen an die Behörden herausgegeben werden. Insgesamt hält eco den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorschriften für in hohem Maße bedenklich.

Wie bringt sich eco in die anhaltende Diskussion ein?

eco hat sich in die Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Anfang an eingebracht und wird dies auch weiterhin tun. Bereits vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs haben wir uns aktiv in die politische Diskussion eingebracht und dazu an zahlreichen Veranstaltungen teilgenommen. Frühzeitig mit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs hat eco ein Eckpunktepapier mit einer ersten Einschätzung und kritischen Bewertung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen veröffentlicht. Aktuell arbeiten wir an einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die bis zum 17. Januar an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu richten ist.

Wie lauten die eco Forderungen & Ziele?

Aufgrund zahlreicher Kritikpunkte lehnt eco den Gesetzentwurf ab. Insbesondere der Adressatenkreis und die Verpflichtungen für die Telemedienanbieter sind zu weitreichend. Ebenso die Vielzahl der berechtigten Stellen, die künftig Informationen und Auskünfte über Nutzer von den Unternehmen abfragen dürfen. Insgesamt geht der Entwurf deutlich über die ursprünglich geplante Anpassung des NetzDG hinaus. Aus Sicht der Internetwirtschaft ist es bedauerlich, dass unter dem unterstützenswerten Anliegen der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität derart weitgehende Eingriffe – auch völlig unabhängig von den damit verbundenen Problemen – ermöglicht werden sollen.

 

Johanna Tantzen