19.11.2020

Urheberrecht: EuGH-Entscheidung erst nach Umsetzung

Bis zur Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 haben alle EU-Staaten Zeit, eine Lösung zu verabschieden, wie sie das neue innerhalb der EU geltende Urheberrecht (DSM-RL) umsetzen wollen. Doch von einer solchen Lösung scheint Deutschland weit entfernt: Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium lehnt den aktuellen Vorschlag zur Umsetzung aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium in vielen Punkten ab und will etwa keine derart großzügigen Grenzen für die lizenzfreie Nutzung von Auszügen definieren.
Auch das vorangegangene Versprechen der deutschen Bundesregierung, bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht auf Uploadfilter weitestgehend zu verzichten, scheint plötzlich vollkommen vergessen. Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt Plattformen praktisch kaum eine andere Wahl, als Uploadfilter einzusetzen.

Zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts hat eco kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin bekräftigt der Verband erneut seine Kritik. Für eco belastet der Entwurf weiterhin zu stark und zu einseitig die Plattformanbieter und nutzt die gegebenen Spielräume zur Verhinderung von Uploadfiltern nicht. Dabei braucht es eine klare und unmissverständliche Absage an Uploadfilter. Sie stehen weder im Einklang mit der E-Commerce Richtlinie, noch mit der Grundrechtecharta. Auch die Ausnahmen für Snippets finden keine ausreichende Anerkennung.

Währenddessen fand diesen Monat im Verfahren vor dem EuGH, welches von Polen betreffend die Uploadfilter-Regelung in der DSM-RL eingeleitet wurde, die mündliche Verhandlung statt. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für 22. April vorgesehen, die Entscheidung des EuGH dürfte damit erst im Sommer fallen – und somit nach dem Ende der Umsetzungsfrist.

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