08.12.2020

Urheberrecht: Innovationsbremse statt fairer Interessensausgleich

Eigentlich wollte das Bundeskabinett am 16. Dezember über den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrecht-Richtlinie abstimmen, der dann in den Bundestag eingebracht werden sollte. Doch aufgrund der massiven und anhaltenden Kritik steht die deutsche Umsetzung der Reform nun erst für Januar 2021 auf der Tagesordnung.

eco begrüßt diesen zeitlichen Aufschub. Der Verband hatte schon im Vorfeld angemahnt, dass die bereits angekündigten Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikel 17, welche für Anfang des kommenden Jahres angekündigt sind, unbedingt abgewartet werden sollten, bevor das Gesetz andernfalls gleich wieder vor dem EuGH landen könnte.

Der Verband der Internetwirtschaft bewertet den aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform nach wie vor sehr kritisch: Die geplanten Regelungen gefährden die digitale Innovationskraft Europas, ohne zu mehr Fairness bei der Nutzung geistigen Eigentums im Netz zu führen. Auch die aufrechterhaltene Regelung zur Einführung von Uploadfiltern kritisiert der Verband scharf: Das geplante Gesetz belastet die Plattformanbieter unverhältnismäßig und nutzt die gegebenen Spielräume zur Verhinderung von Uploadfiltern nach wie vor nicht. In dieser Form würde das Urheberrecht zur Innovationsbremse für den europäischen Digitalbereich, da sich kleine oder neue Plattformen unter diesen strengen Auflagen kaum noch entwickeln könnten.

Mit dem aktuellen Entwurf werden Plattformen außerdem dazu verpflichtet, unterbreitete Lizenzvertragsangebote von Rechteinhabern anzunehmen. Dies stelle einen direkten Angriff auf die derzeitigen Geschäftsmodelle der Unternehmen dar. Denn trotz bestehender Lizenzverträge müssen Plattformen so künftig nicht nur den direkten Rechteverwaltern, sondern auch deren Vertragspartnern, beispielsweise Künstler/innen, unmittelbar Lizenzgebühren bezahlen und damit zusätzlich auch die Aufgaben der Rechteverwalter wahrnehmen.

Zudem sollen Plattformen künftig Beschwerdeprozesse über eine urheberrechtlich erlaubte oder unzulässige Nutzung von Inhalten etablieren, was mit erheblichem Aufwand und immensen Kosten für die Anbieter verbunden wäre.

Die Frist zur Umsetzung der Urheberrechtsreform endet am 7. Juni 2021. Der Verband der Internetwirtschaft verdeutlichte zuletzt in einer im November veröffentlichten Stellungnahme seine bereits während der Entstehung der Richtlinie wiederholt geäußerte Kritik.

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