05.12.2019

Verbändebündnis fordert zukunfts- und nutzerorientierten Medienstaatsvertrag

Am heutigen Donnerstag beschließen die Ministerpräsidenten der Länder den neuen Medienstaatsvertrag. Offen ist weiterhin, wie die Darstellung von Medieninhalten auf dem Gerätebildschirm der Nutzer reguliert wird. Das Verbändebündnis aus ANGA, Bitkom, eco und ZVEI appelliert an die Länder, mit den neuen Vorgaben dem derzeitigen und künftigen Medienkonsum der Verbraucher zu entsprechen.

Nutzer müssen effektiv die Hoheit über den Bildschirm behalten, so die Verbände. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie Überblendungen oder Skalierungen zulassen wollen. Dazu sollten sie die Möglichkeit haben, in den Geräteeinstellungen den Wunsch zu hinterlegen, auch während laufender Sendungen über passende Inhalte verschiedener Anbieter informiert zu werden. Nur so könne der Medienstaatsvertrag seinem erklärten Ziel gerecht werden, eine vielfältige Medienlandschaft zu sichern. Hingegen würde eine restriktive Ausgestaltung der Regeln u.a. den Entwicklungsspielraum für innovative Angebote verengen und darüber hinaus die Vorgaben der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) nicht hinreichend berücksichtigen.

Das bestätigt ein Rechtsgutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR). Dieses stellt fest, dass bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen sind und ein eventueller Eingriff durch den Gesetzgeber so gering wie möglich ausfallen muss. Das vollständige Gutachten ist hier verfügbar. Daher bewertet das Verbändebündnis den Entwurf des Medienstaatsvertrags kritisch.

 

Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags: Verbände positionieren sich gemeinsam für eine nutzerorientierte Medienregulierung 1