25.09.2019

Vorratsdatenspeicherung: Jetzt muss der EuGH entscheiden

Das Bundesverwaltungsgericht setzt das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung aus und legt die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Der EuGH soll entscheiden, ob die deutschen Regeln der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar sind. Der Internetprovider SpaceNet hatte, unterstützt von eco- Verband der Internetwirtschaft, bereits im April 2016 Klage erhoben. Ziel der Klage ist es, die Vorratsdatenspeicherung durch eine Grundsatzentscheidung endgültig zu stoppen. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine zentrale Bedeutung für die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer der meisten Telekommunikationsdienste auf Vorrat ohne Anlass gespeichert. Aufgrund ihrer tiefgreifenden Grundrechtseingriffe ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten, gleichzeitig konnte der tatsächliche Nutzen zur Verbrechensbekämpfung bislang nicht belegt werden. Die technische Umsetzung hingegen, ist gleichermaßen aufwendig wie teuer und kostet die Unternehmen geschätzt über 600 Millionen Euro.

Der EuGH hat schon Ende 2016 zu vergleichbaren Regelungen in Schweden und Großbritannien geurteilt, dass das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verlangt, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben müsse und nicht die Regel. Die Speicherung sei auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich mit einer am 25.04.2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewendet. eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstützt diese Klage von Beginn an.

Zuletzt hat am 20. April 2018, Az. 9 K 3958/16 das Verwaltungsgericht (VG) Köln zugunsten der SpaceNet AG entschieden. Im Interesse einer Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung hat das Unternehmen der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugestimmt.

Alle Details zum Stand des Verfahrens haben wir in einem Hintergrundpapier zusammengefasst.

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