09.04.2020

Zweiter Entwurf des BMJV zum umstrittenen Leistungsschutzrecht kursiert im Netz

Die von der EU beschlossene Urheberrechtsreform inklusive umstrittener Upload-Filter sowie dem Leistungsschutzrecht ist eigentlich erst bis Juni 2021 umzusetzen. Doch die Bundesregierung scheint es besonders eilig zu haben, denn vergangene Woche wurde ein weiterer Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bekannt, mit dem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (erneut) eingeführt werden soll.

Im Januar hatte das BMJV einen ersten Diskussionsentwurf veröffentlicht. Daran schloss sich eine zweiwöchige Konsultationsphase an, bei der sich auch eco mit einer Stellungnahme beteiligt hatte. Ob es sich bei dem nun am 1. April veröffentlichten und als Referentenentwurf bezeichneten Dokument tatsächlich um die endgültige Festlegung aus dem Hause von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) handelt, ist unklar. Denn nachdem Politikerin Julia Reda auf dessen Veröffentlichung aufmerksam gemacht hatte, wurde der Entwurf wieder entfernt.

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an den aktuellen Plänen: Die Neuregelung ist praxisfern, bleibt hinter dem aktuellen Status quo zurück und verhindert jede Weiterentwicklung technischer Innovation. Zwar ist die Einführung des Presseleistungsschutzrechts auf nationaler Ebene durch die DSM-Richtlinie zwingend vorgegeben. Der Gesetzgeber kann und sollte allerdings versuchen, den drohenden Schaden durch Klarstellungen so weit wie möglich zu reduzieren. Für den Verband der Internetwirtschaft stellt der zweite Entwurf im Ergebnis allerdings einen weiteren Rückschritt dar, weil er Online-Dienste wie Suchmaschinenbetreiber, News-Aggregatoren und soziale Netzwerke noch weiter in ihren Geschäftsmodellen einschränkt.

Plattformregulierung