26.03.2018

Im Fokus: Rechtsverletzungen im Internet

Das Prinzip „Löschen statt Sperren“ ist – auf Bundes- wie auf europäischer Ebene – der politische Grundsatz beim Umgang mit illegalen Inhalten im Netz

Die Löschung ist im Kampf gegen illegale Inhalte das zentrale und bestwirksamste Mittel. Die Methode ist schnell, effektiv und nachhaltig: Mit ihr wird die Weiterverbreitung von illegalen Inhalten an der Quelle unterbunden und der Schwierigkeit begegnet, dass etwaige Sperrmaßnahmen bekanntlich durch einfache
technische Mittel umgangen werden können. Außerdem wird durch die zur Umsetzung einer Löschanforderung etablierten Prozesse bei den Beschwerdestellen-Netzwerken, der Sicherung von Beweismitteln und der Zusammenarbeit mit der Polizei sichergestellt, dass es zu einer entsprechenden Strafverfolgung kommt. Auch im Sinne des Opferschutzes ist konsequentes Löschen und Entfernen die
beste Methode: Eine Perpetuierung des Opferstatus durch ständige Abrufbarkeit etwa einer Gewaltdarstellung, wird verhindert; außerdem ist es beispielsweise bei Darstellungen des sexuellen
Missbrauchs Minderjähriger durch die Strafverfolgung möglich, das Opfer ausfindig zu machen und bestmöglich zu schützen.

Der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ muss nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union weiterhin gelten. Die im Rahmen der EU-Politik zur Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen vor wenigen Jahren geführte Diskussion hat die Vorteile von Löschmaßnahmen gegenüber etwaigen, jedoch als ineffektiv identifizierte Sperrmaßnahmen deutlich herausgearbeitet. Die für die seinerzeit gefundene Lösung ausschlaggebenden Argumente gelten weiterhin. Nur so kann eine konsequente Bekämpfung der in Rede stehenden Inhalte bestmöglich vorangetrieben werden. Die Bundesregierung muss darauf hinwirken, dass sich die gut funktionierenden Prozesse bei den Internet-Beschwerdestellen etablieren und in der EU Standard werden. Die immer wieder aufflammende Forderung nach Internetsperren muss der Vergangenheit angehören.

Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass in der gesamten EU Beschwerdestellen für die  Bekämpfung illegaler Inhalte dauerhaft finanziell gefördert werden

Für eine erfolgreiche Bekämpfung strafrechtlich relevanter Inhalte im Internet hat sich die Einrichtung untereinander vernetzter Stellen mehr als bewährt. Um diesen vielversprechenden Weg fortsetzen zu können, muss in der EU flächendeckend sichergestellt werden, dass geeignete Anlaufpunkte für die Bürger
eingerichtet sind und finanziert bleiben, bei denen illegale Inhalte gemeldet werden können. Wie die Erfahrungen in Deutschland zeigen, nehmen deutsche „Hotlines“ bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet eine zentrale Rolle ein. Sie haben sich im Kampf gegen illegale Inhalte als besonders geeignet
erwiesen und sind mit den Hotlines anderer Länder vernetzt. Dies macht es möglich, auch grenzüberschreitend tätig zu werden. Nachhaltig kann diese Strategie aber nur wirken, wenn jeder EU-Mitgliedstaat auch künftig über mindestens eine Hotline verfügt.

Deutschland muss sich daher dafür einsetzen, dass die EU-Förderung für die Hotlines dauerhaften Status bekommt. Nur so kann mittelfristig das weltweite Hotline-Netzwerk (INHOPE) gesichert werden.

Das Haftungsgefüge der E-Commerce-Richtlinie darf nicht ausgehöhlt werden

Das Haftungsgefüge der E-Commerce-Richtlinie ist ausgewogen und berücksichtigt umfassend die Interessen aller Beteiligten. Für Provider in ganz Europa ist seine Gültigkeit unverändert die Grundlage für erfolgreiches Operieren, die Basis für eine Vielzahl innovativer Dienste und damit der entscheidende
Beitrag für die Fortentwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Artikel 12 und 13 der Richtlinie nehmen Zugangs- bzw. Durchleitungs- und Zwischenspeicherungsanbieter angesichts ihrer im Sinne allgemein gültiger Verantwortungsregeln passiven Rolle bezüglich der vermittelten Inhalte, aber nach wie
vor für die digitale Infrastruktur und darauf basierenden Dienste zentralen Funktion, aus der Haftung aus. Artikel 14 der Richtlinie stellt klar, dass ein Provider erst dann haftet, wenn er einen rechtswidrigen Inhalt auf seiner Seite trotz Kenntnis nicht löscht. Nach Artikel 15 soll den Provider außerdem keine allgemeine
Überwachungspflicht treffen. Diese Grundprinzipien sind nicht nur elementar für die Wirtschaftlichkeit von Geschäftsmodellen im Netz; Artikel 15 ist in erster Linie eine Selbstverständlichkeit in einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Dennoch sind immer wieder Tendenzen zu beobachten, hoheitliche Aufgaben an Provider zu übertragen und diese damit in eine Gehilfenfunktion zu drängen.

Zu einer Veränderung des differenzierten und interessengerecht austarierten Haftungsregimes der E-Commerce-Richtlinie darf es auch künftig nicht kommen. Ebenso wenig zu einer Aushöhlung durch nationale Regierungen, Parlamente oder Gerichte. Dies hätte unabsehbare und in ihrer Tendenz klar negative Auswirkungen für die Internetwirtschaft in ganz Europa. Auch „freiwillige Vereinbarungen“ mit
Providern sind sehr kritisch zu sehen, wenn sie darauf abzielen, das festgelegte Haftungsgefüge auszuhöhlen oder quasi-gesetzliche Regelungen auf informeller Basis zu schaffen. Im Gegenteil sollte für Provider und Registrare Rechtssicherheit geschaffen werden, indem die Subsidiarität ihrer Inanspruchnahme bei von Dritten begangenen Rechtsverletzungen festgeschrieben wird.

Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht auf Provider übertragen werden, auch nicht im Fall von Hatespeech

Das Vorgehen gegen Hatespeech und terroristische Propaganda wird auf politischer Ebene aktuell  kontrovers diskutiert. Es wird gefordert, dass die Anbieter ihre Plattformen besser kontrollieren und bestimmte Inhalte umgehend löschen.

Auslöser der Debatte waren zum einen rassistische Kommentare in sozialen Medien im Zuge der  Flüchtlingskrise, zum anderen die mutmaßliche Radikalisierung islamistischer Attentäter über im Netz erreichbare Terror-Propaganda.

Die Probleme sind den Anbietern bekannt. Kein Anbieter duldet derartige Inhalte auf seinen Plattformen. Deshalb beschäftigen nahezu alle Unternehmen Mitarbeiter, die sich ausschließlich mit der Prüfung und Löschung illegaler Inhalte befassen. Die Betreiber großer Plattformen sind zur Einhaltung bestimmter
Standards, wie der Prüfung stichhaltiger Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden und der Entfernung solcher Inhalte, verpflichtet.

Private Unternehmen können und sollen keine staatlichen Aufgaben und Funktionen übernehmen, da dies zu ungewollten und schwerwiegenden Nebeneffekten führt. Wer die Entscheidung, ob ein Inhalt illegal ist, Unternehmen der Privatwirtschaft überlässt und damit eine staatliche Entscheidung ersetzt, nimmt eine anlasslose Überwachung und intransparente Filterung von Internet-Inhalten billigend in Kauf. Es wird eine quasi-gerichtliche Prüfung in vielen tausend Fällen verlangt, die die Unternehmen schlicht nicht leisten
können und im Sinne der Rechtsstaatlichkeit auch nicht leisten dürfen.

Deshalb muss auch klar sein, dass sich die Löschung von Inhalten vorrangig nach den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform und der auf diese Plattform anzuwendenden Rechtsordnung richtet. Jede Anpassung von nutzergenerierten Inhalten an die Werteordnung jedes Landes, in dem die Plattform sonst aufrufbar ist, führt grundsätzlich zu weit und ist nicht abbildbar. Anderenfalls  würde sich die Frage stellen, warum eine Anpassung in einem Land vorgenommen und in einem anderen möglicherweise unterlassen werden soll.

Die Langfassung der Internetpolitischen Agenda mit insgesamt 30 Kernforderungen der Internetwirtschaft für eine moderne Netzpolitik ist unter: w16.eco.de/agenda online verfügbar.