11.10.2018

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für Oktober 2018

Es folgt ein Überblick aller Verfahren der Bundesnetzagentur im Telekommunikationssektor für Oktober 2018.

 

1. Öffentlich mündliche Termine der Beschlusskammern

a) Az. BK3-18-021, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit ICAs ohne Kollokation sowie Kaskadierung von Interconnection-Anschlüssen (ICAs) – Termin: 30.10.2018, 10:00 Uhr. Vorbehaltlich der Zustimmung der Beteiligten strebt die Behörde den Verzicht auf diese Verhandlung an.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

b) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen im PSTN/ISDN im Zusammenhang mit einer NGN-Zusammenschaltung (Interconnection-Anschlüssen) sowie Entgelte für das automatische Überlaufrouting (AÜR) und das manuelle Ausfallrouting (MAR), Az. BK3-18-022 – Termin: 30.10.2018, 11:00 Uhr. Vorbehaltlich der Zustimmung der Beteiligten strebt die Behörde den Verzicht auf diese Verhandlung an.

Weitere Informationen finden Sie hier.

c) Az. BK3-18-020, Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte ab 01.12.2018 für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung – Termin: 31.10.2018, 09:00 Uhr. Vorbehaltlich der Zustimmung der Beteiligten strebt die Behörde den Verzicht auf diese Verhandlung an.

Einzelheiten unter folgendem Link.

d) Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte ab 01.01.2019 für Interconnection-Verbindungsleistungen, Az. BK3-18-018 – Termin: 31.10.2018, 10:00 Uhr.

Details finden Sie hier.

e) Az. BK3-18-019, Antrag der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG auf Anordnung der Zulassung des Übertragungsverfahrens G.SHDSL.bis mit Leitungscodierung TC-PAM 64 bzw. 128 unter Nutzung der Symbolraten der Verfahren H11 bzw. H16 und des Übertragungsverfahrens G.SHDSL.bis mit Extended PAM Rates und Leitungscodierung TC-PAM 16/32/64/128 zur Netzverträglichkeitsprüfung gemäß § 25 TKG – Termin: 31.10.2018, 14:00 Uhr.

Hier klicken für Details.

Alle öffentlich mündlichen Verhandlungen werden am Hauptsitz der Bundesnetzagentur, Dienstgebäude 4, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn im Raum 0.10 verhandelt, soweit sie stattfinden.

 

2. Nationale Konsultationen

Az. BK3-18-013, Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens bzgl. des Entwurfs der Entgeltgenehmigung auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250).

Zum Entwurf und den Stellungnahmen gelangen Sie hier.

 

3. Regulierungsverfügung

Veröffentlichung der Regulierungsverfügung im Bereich Mobilfunkterminierungsleistungen betreffend die Telco Village GmbH, Az. BK3-17-032. Nach der Festlegung der Präsidentenkammer verfügt das Unternehmen auf dem regulierungsbedürftigen Markt in das eigene (virtuelle) Mobilfunknetz, einschließlich Anrufzustellung zu Anrufsammeldiensten mittels einer Mobilen Dienste – Rufnummer ins eigene Festnetz, als marktmächtig eingestuft worden und ihm wurden mehrere Verpflichtungen auferlegt.

Die Verfügung ist hier zugänglich.

 

4. Entgeltregulierung

a) Vorläufige Genehmigung für Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV) Ethernet 2.0 auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH, Az. BK2-18-003.

Den Beschluss finden Sie hier.

b) Beschluss BK3-18-005, Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zur TAL betreffend Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel und Faxzuschlag sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschaltung („TAL-Einmalentgelte“).

Weitere Details zur Entscheidung.

 

5. Zugangsregulierung

Az. BK2-18-004, Verfahren zur Überprüfung des Standardangebots native Ethernet-Mietleitungen mit Bandbreiten von 2 Mbit/s bis einschließlich 150 Mbit/s der Telekom Deutschland GmbH.

Mehr erfahren Sie hier.

Nachfragern sowie potenziellen Nachfragern nach den im Standardvertragsangebot enthaltenen Zugangsleistungen wird Gelegenheit gegeben, zu dem Vertragsentwurf der Telekom Deutschland GmbH bis zum 15.10.2018 Stellung zu nehmen. Diese sind unter Angabe des besonderen Aktenzeichens BK2c-18-004 zu richten an: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen, Beschlusskammer 2, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder per Mail: BK2-Postfach@BNetzA.de

 

6. Streitbeilegungsverfahren gem. § 133 TKG

Keine aktuelle Veröffentlichung.

 

7. Notifizierungen und Antworten

a) siehe bei 3. Entscheidung Telco Village GmbH, Az. KOM: DE/2018/2070

b) Az. der EU-Kommission: DE/2018/2110 –  Kommentare der EU-Kommission zum Beschluss-Entwurf der Bundesnetzagentur, Az.  BK3c-18-005 bzgl. der Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten, Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Service Calls sowie GK-Anschaltung).

Die Kommission bittet die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Einhaltung einer EU-einheitlichen Regulierungspraxis den Entwurf zu überdenken. Insbesondere sollte die Bundesnetzagentur aus Sicht der EU-vermeiden, „auf die exponentielle Glättung zurückzugreifen, wenn ihre Ziele auch durch eine WACC-Berechnung anhand geeigneter Durchschnittszeiträume erreicht werden können.“

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018