13.02.2019

DigiNetz-Gesetz: Änderungen beim Glasfaser-Mitverlegen

Im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur fand am Mittwoch, dem 13.02.2019 eine Sachverständigenanhörung zum fünften TKG-Änderungsgesetz statt. Danach soll die Möglichkeit Telekommunikationsnetze im Rahmen von Bauprojekten „mitzuverlegen“, eingeschränkt werden. Das Gesetz ist erst knapp 2 Jahre in Kraft (DigiNetzG). Es zielt auf die Senkung von Tiefbaukosten beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Diese Kosten stellen bis zu 80% der Gesamtkosten dar. Nach dem Gesetz besteht bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung zu ermöglichen.

eco hält diese Einschränkung der Mitverlegung für nicht zwingend erforderlich. Zudem hat das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kürzlich bei gefördertem Netzausbau, eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme im Falle des Überbaus eingeführt. Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hält eco noch für einen vertretbaren Kompromiss. Er begrenzt den neuen Ablehnungsgrund auf Förderfälle. Die Anträge des Bundesrates lehnt eco aber aus gleichen Gründen wie die Bundesregierung ab, da sie nach Einschätzung von eco unvereinbar mit dem EU-Recht wären.

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