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eco Legal Briefing zur DSGVO – Teil 4: Personaldatenverarbeitung und -speicherung

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 stellt Unternehmen weltweit vor neue Herausforderungen – und wirft viele Fragen auf - nicht nur im Umgang mit Kundendaten! Hinter jedem guten Teammitglied eines Unternehmens steht ein Datensatz. Im Bereich der Personaldatenverarbeitung und -speicherung gibt es im Rahmen der neuen DSGVO einiges zu beachten.

Thomas Rickert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei rickert.net, antwortet im vierten Teil des eco Legal Briefing zur DSGVO auf die dringendsten Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung im Bereich Personaldatenverarbeitung und -speicherung:

  • Welche Unternehmen sind von der neuen DSGVO betroffen?
  • Was wird in der neuen DSGVO für die Unternehmen geregelt?
  • Welche Daten eines Mitarbeiters dürfen gespeichert werden, welche nicht?
  • Wie holt man wirksam Einwilligungen bei der Beschäftigten ein?
  • Wie ist die Beweislast des Arbeitgebers im Klagefall?
  • Was sind die Risiken bei Datenschutz-Verstößen durch einen Mitarbeiter?
  • Wer darf im Unternehmen welche Daten einsehen?
  • Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?
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eco Legal Briefing zur DSGVO

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