21.01.2021

eco Verband warnt Gesetzgeber vor übereiltem Anti-Hass-Gesetz

In Hinblick auf den Angriff auf das US-Kapitol plant die Bundesregierung die Reparatur für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz in einem beschleunigten Verfahren noch im Januar durch den Bundestag bestätigen zu lassen. eco – Verband der Internetwirtschaft verurteilt die Ereignisse in Washington aufs Schärfste, bewertet das Eilverfahren eines für verfassungsrechtlich bedenklich eingestuften Gesetzes jedoch als kritisch.

Der Sturm auf das US-Kapitol verdeutlicht, wie wichtig es ist, geschlossen für demokratische Werte einzustehen. Doch nach Auffassung des Verbands der Internetwirtschaft dürfen die chaotischen Ereignisse in Washington nicht die Begründung dafür sein, um ein aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli seitens des Bundespräsidenten als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuftes Gesetz im Hauruck-Verfahren  durchzuwinken.

Ob mit dem sogenannten Reparaturgesetz die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts vollumfänglich beachtet werden, ist aus heutiger Perspektive zumindest fraglich. Eine verfassungskonforme und tragfähige Ausgestaltung muss nun im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert werden.

Zum Hintergrund:

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat eco bereits mehrmals verdeutlicht, dass Hass & Hetze im Internet nichts zu suchen haben, der deutsche Gesetzgeber jedoch über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinausschießt. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums, künftig auch Beiträge bei den vom NetzDG ausgenommenen Betreibern kleiner sozialer Netzwerke nebst IP-Adressen zu übermitteln, hatte eco auch vor einer „Verdachtsdatenbank“ gewarnt, die einer allgemeinen Meldeverpflichtung – auch für kleine Unternehmen – entspräche.

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