19.02.2020

eco zur Novellierung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films 2022

Das Filmförderungsgesetz (FFG) wird überarbeitet und in einer neuen Form aufgelegt. Die Erhebung der Filmabgabe erfolgt auf Grundlage des FFG und endet am 31. Dezember 2021. Zur Vorbereitung des neuen Gesetzentwurfs hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die betroffenen Interessenvertreter aufgefordert, diskussionswürdige Punkte zur Erstellung eines Eckpunktepapiers mitzuteilen. Verbändeübergreifend haben ANGA, Bitkom und eco die Gelegenheit genutzt und die aus Sicht der von ihnen vertretenen Unternehmen wichtigen Aspekte in einer Stellungnahme zusammengefasst.

Die Verbände nehmen dabei Stellung zu folgenden Punkten:

1. Unzureichende Begründung für gefordertes FFA-Budget
2. Einbeziehung alternativen Contents in die Filmabgabe
3. Erweiterung der Abgabe auf mit öffentlichen Geldern geförderte Serien
4. Anpassung bestehender Abgabesätze an den des Kinos

Angesichts der bevorstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes fordert eco eine Reform und Modernisierung der aktuellen Förderabgabe: Deutschland braucht eine moderne und nachhaltig strukturierte Filmförderung der Zukunft, die sich in das Zeitalter der Digitalisierung eingliedert und aktuelle Fördermittel optimal ausschöpft.

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Bildunterschrift (auch Copyright: © iStock, 2018)