03.07.2018

Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung

Die Monopolkommission hat am 3. Juli ihr Hauptgutachten 2018 zur Marktbeobachtung im Internet veröffentlicht, darin schlägt sie vor, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Sie kritisiert, dass „die Preissetzung zunehmend über Algorithmen stattfinde. Die Preisbildung werde je nach Nachfrage automatisch verändert, Preise könnten sich zudem durch die Rechenprozesse schnell an bestimmte Marktentwicklungen anpassen.“

Dies lasse vermuten, dass die Kunden oft überhöhte Preise bezahlten. Die Kommission empfiehlt deshalb in ihrem Gutachten, die Märkte im Internet mehr zu beobachten. Zudem brauche es angesichts des Booms bei Streamingdiensten wie Netflix und Plattformen wie YouTube grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz, ebenso auch zur Werberegulierung. „Im klassischen Fernsehen sollten insoweit insbesondere die Werbezeitbeschränkungen aufgehoben werden.“

Im Einzelnen schlägt das Expertengremium vor:

  • Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen. Um dies zu ermöglichen, sollte das Instrument der kartellbehördlichen Sektoruntersuchung verstärkt eingesetzt werden, das es erlaubt, wettbewerbliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen.
  • den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste stärker zu vereinheitlichen sowie die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesellschaftlich und kulturell relevante Inhalte zu beschränken
  • das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten

Die Monopolkommission hat das Gutachten dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung