08.11.2018

Neue Steuerauflagen für Online-Händler

Am Donnerstag, den 8. November verabschiedete der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Mit dem Gesetz sollen neue umfassende umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten sowie eine neue umsatzsteuerrechtliche Haftung der Betreiber sogenannter elektronischer Markplätze (Online-Marktplätze) gelten. Das Gesetz verpflichtet Betreiber darauf zu achten, dass angeschlossene Geschäftskunden ihre Steuern abführen und sich dies von ihnen auch bestätigen lassen. Online-Marktplätze werden durch diese Regelung dazu gezwungen, einem möglichen Steuerbetrug anderer Unternehmen auf ihren Plattformen entgegenzuwirken. Die Neuregelung solle pro Jahr einige hundert Millionen Euro mehr an Steuereinnahmen bringen, heißt es dem Bericht zufolge im Bundesfinanzministerium.

eco hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass die Regeln einen Zusatzaufwand für Plattformbetreiber darstellen und diese ungerechtfertigterweise für das Fehlverhalten anderer Akteure am Markt in Haftung nehmen.

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