23.05.2019

Öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur: Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 109 Abs. 6 TKG

Am 12. Juni findet bei der Bundesnetzagentur eine öffentliche Anhörung zum Katalog der Sicherheitsanforderungen nach § 109 Abs. 6 TKG statt, an der auch eco teilnehmen wird.

Seit längerem hält eine Debatte um die Sicherheit der Telekommunikationsnetze und der Schutz der darüber transportierten Daten an. Für eco und hiervon betroffenen Mitglieder sind die IT-Sicherheit der Netze, deren Integrität und der Schutz der Daten seit jeher wichtige Themen.

Mit Sorge sieht eco, dass politischer Druck von innen und außen auf Basis von nicht belegten Vermutungen bzgl. bestimmter Unternehmen zum Anlass genommen wird, um Sicherheitsanforderungen zu erhöhen und damit mittel- bis langfristig eine Wirtschaftspolitik festzuzurren, welche sich nachteilig auf den Wettbewerb, auf Unternehmen, insbes. auf KMUs, und das Erreichen des Gigabitziels 2025 auswirken können.

Anfang März hatten die Bundesnetzagentur, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesinnenministerium entsprechend Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen für TK-Netzbetreiber und TK-Diensteanbieter veröffentlicht. Enthalten ist eine Vielzahl von Verschärfungen der bisherigen Pflichten. Deren Erforderlichkeit ist nach Auffassung des eco bisher nicht hinreichend dargelegt. Viele geplante Vorgaben bedürfen erheblicher Präzisierung. Es fehlt außerdem an zwingend notwendigen Differenzierungen nach sachgerechten Kriterien. Zudem besteht die Gefahr eines nationalen Flickenteppichs bzgl. dieser Sicherheitsanforderungen.

Entsprechend hat eco die von der Bundesnetzagentur eingeräumte Gelegenheit zu einer frühen Stellungnahme genutzt: Sie finden die Stellungnahme unter folgendem Link.

Bundesnetzagentur: Verfahrensübersicht für April 2018