eco Jugendschutzbeauftragung

Nach § 7 JMStV müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie Anbieter von Suchmaschinen, grundsätzlich einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Dabei müssen wesentliche Informationen über den Jugendschutzbeauftragten, wie Name und Daten zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Jugendschutzbeauftragte selbst muss fachlich entsprechend qualifiziert sein.

Der Jugendschutzbeauftragte hat drei Funktionen: Er hat eine Beratungsfunktion gegenüber dem Anbieter, ist Ansprechpartner für Nutzer/innen und Anlaufstelle für die Aufsicht.

Verstöße gegen § 7 JMStV sind kein Kavaliersdelikt und können mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden.

Um Sie bei der Umsetzung dieser Verpflichtung oder bei der freiwilligen Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten zu unterstützen, bietet eco die Möglichkeit der Bestellung eines externen Jugendschutzbeauftragten.

Unser Angebot
Die eco Jugendschutzbeauftragung bietet Ihnen insbesondere:

  • Eine umfassende Beratung in Jugendschutzbelangen (u.a. Zulässigkeitsüberprüfung Ihres Angebots hinsichtlich der einschlägigen StGB-, JMStV- und JuSchG-Bestimmungen, Präventivkontrolle im Hinblick auf eine jugendfreundliche Gestaltung von Angeboten, Prüfung von Meldewegen, AGB-Prüfung etc.)
  • Eine neutrale Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Nutzern/Nutzerinnen
  • Regelmäßige Updates zu Entwicklungen und rechtlichen Änderungen im Bereich Jugendmedienschutz
  • Eine vergünstigte Teilnahme an Workshops zu Fragen des Jugendmedienschutzes und dem Umgang mit Hinweisen auf rechtswidrige Internetinhalte
  • Eine auf die jeweilige Anbieterart (Inhalte-, Host- oder Zugangsprovider) abgestimmte Preisgestaltung
  • Ein Qualitätssiegel/Logo für Ihre Webseite
  • Auf Wunsch Hervorheben Ihres Unternehmens als „Jugendschutz geprüft“ auf unserer Webseite

Ihre Vorteile:

  • Neutrale Beratung durch externe Beauftragung
  • Langjährige Erfahrung der eco Beschwerdestelle bei der Bewertung von Online-Angeboten im Bereich Jugendmedienschutz
  • Langjährige Beteiligung der eco Beschwerdestelle an internationalem Netzwerk
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen
  • Vertrauensgewinn bei Nutzern durch wirksamen Jugendschutz

Ihr Kontakt
Sie haben Fragen zur eco Jugendschutzbeauftragung oder möchten das Angebot in Anspruch nehmen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an jugendschutzbeauftragte@eco.de und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.