25.08.2016

3, 2, 1… deins! – nic.at gibt Kurzdomains frei

Ein- & zweistellige .at-Kurzdomains für Markeninhaber in Kürze verfügbar

Ab dem 29. August fallen bei der Registrierung von Domains mit der österreichischen Länder-Endung .at die bislang geltenden Beschränkungen für ein- und zweistellige Domain-Namen.

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Startschuss fällt am 29. August

So wie viele andere Anbieter von Länder-Endungen – wie beispielsweise .de, .fr oder. ie – wird die in Salzburg ansässige Registrierungsstelle nic.at rund 5.000 ein- und zweistellige Domains freigeben. Ganz genau sind es 4.965 .at Domains, von 1.at bis zz.at, die zu den bereits vorhandenen 1,3 Millionen .at Domains hinzukommen werden.

Um diese kurzen und sehr attraktiven Domains fair und transparent zur Registrierung freizugeben, hat die österreichische Registry und langjähriges eco Mitglied nic.at den Vergabeprozess in drei Phasen unterteilt. Schließlich sind viele dieser Kurzdomains sehr attraktiv und für viele dieser neuen Domains wird es mit Sicherheit mehrere Interessenten geben.

Markeninhaber müssen zuerst aktiv werden

Die erste Phase startet am 29. August und dauert bis zum 23. September. In dieser ersten Phase können Markeninhaber, deren eingetragene Marke auch Schutz in Österreich genießt, ihre Ansprüche auf die neu zur Verfügung stehenden Kurzdomains geltend machen. Zugelassen werden Marken, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Domainname stimmt exakt mit dem Wortbestandteil der Wort-(Bild-)Marke überein
  • Der relevante Begriff steht alleine und hat kennzeichnenden Charakter
  • Beinhaltet die Marke Zeichen, die nicht im Domainnamen vorkommen dürfen (z.B. §, %, &) werden diese Zeichen nicht einfach ignoriert
  • Die Marke muss mit Stichtag 01.07.2015 einen aufrechten Markenschutz vorweisen können
  • Als Beleg reicht ein Auszug aus einem der folgenden Markenregister
    • Österreichisches Markenregister
    • Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum
    • Ein anderes internationales Markenregister, dessen Schutzwirkung im Rahmen des Madrider Markenabkommens (MMA bzw. PMMA) auf Österreich ausgeweitet wurde
  • Sowohl der Markeninhaber selbst als auch ein von ihm autorisierter Dritter (z.B. Registrar, Markenanwalt etc..) kann die Kurzdomain online zwischen dem 29. August und 23. September beantragen: www.nic.at/kurzdomains

Nicht zugelassen sind dagegen Marken, die ausschließlich in einem Land eingetragen wurden, wie zum Beispiel nur in Deutschland oder nur in Italien. Auch reine Bildmarken sind von dieser Phase im Vergabeprozess ausgeschlossen.

Registriert werden können die 26 Buchstaben von a-z und die Ziffern 0-9 sowie 34 Sonderzeichen, so genannte IDNs. Außerdem dürfen die Kurzdomains keine Bindestriche enthalten. Nicht vergeben werden Domains, die bereits seit Jahren für bestimmte Dienste genutzt werden: co.at, or.at, gv.at, ac.at und ns.at.

at-Kurzdomains-Einführungsphasen_72dpi

(zum Vergrößern bitte anklicken, USt.-Angaben für Österreich)

Mehrere Markeninhaber, eine Kurzdomain – die Auktion entscheidet

Melden mehrere Markeninhaber einen gültigen Anspruch auf eine der neuen .at-Kurzdomains, wird die Domain zwischen dem 10. und 21. Oktober 2016 unter den berechtigten Antragstellern versteigert.

Öffentlicher Zugriff ab dem 7. November

Alle ein- und zweistelligen Kurzdomains, die nicht in der Sunrise-Phase für Markeninhaber vergeben wurden, können ab dem 7. November in einer öffentlichen Online-Auktion ersteigert werden. Das Mindestgebot für jede Kurzdomain wird bei 72 Euro inkl. USt. liegen, den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Auktionen werden über das eco Mitglied und führenden Domain-Handelsplatz SEDO auf www.sedo.com abgewickelt. Die Auktionen stehen jedem offen.

Der Vergabeprozess verläuft in drei Phasen. Für Markeninhaber fällt der Startschuss am 29. August 2016. Die breite Öffentlichkeit muss den 7. November 2016 im Auge behalten. Dann beginnt die öffentliche Auktion für alle Kurzdomains, die nach der Vergabephase für Markeninhaber (die so genannte Sunrise Phase) noch verfügbar sind.

Technische Erreichbarkeit und freier Verkauf

Sämtliche .at-Kurzdomains, die nach den Phasen für Markenrechtsinhaber und der öffentlichen Auktion noch nicht vergeben sind, gelangen in die freie Vergabe nach dem „first come first served“-Prinzip. Diese Domains können dann – so wie jede andere .at-Domain – zu den üblichen Konditionen über Domain-Registrare oder direkt über nic.at registriert werden.

Der 6. Dezember 2016 ist auch der Stichtag, an dem alle bis dahin vergebenen und versteigerten Kurzdomains in die .at Zone eingetragen werden. Damit werden diese Domains technisch erreichbar und die Ära kurzer, prägnanter Web- und E-Mail-Adressen mit der Endung .at beginnt.