11.12.2023

Quad9 gewinnt mit eco Unterstützung vor dem OLG Dresden

DNS-Resolver gelten selbst nicht als Täter, wenn über eine Domain im Netz Urheberrechte verletzt werden, urteilt das Oberlandesgericht Dresden und hebt damit die vorinstanzlichen Urteile auf.

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Urheberrechtsstreit Sony vs. Quad9 vollumfänglich im Sinne des DNS-Resolvers entschieden. Aufgabe eines DNS-Resolvers ist es, auf Anfragen nach einem Domain-Namen eine IP-Adresse zu liefern. Nachdem im einstweiligen Verfügungsverfahren das Landgericht Hamburg Quad9 dazu verpflichtete, bestimmte Domain Namen nicht mehr aufzulösen, ging im Hauptsacheverfahren das Landgericht Leipzig noch einen Schritt weiter und verurteilte Quad9 als Täterin einer Urheberrechtsverletzung.

Diese Dienste werden nicht selbst zum Täter, wenn über eine Domain im Netz vermeintlich urheberrechtsverletzende Inhalte erreichbar sind. Vielmehr seien sie als neutrale Mittler nach EU- und deutschem Recht von der Haftung freizustellen, stellte das OLG Dresden nun fest und hob die vorinstanzlichen Urteile aus Hamburg und Leipzig vollumfänglich auf. Für eine subsidiäre Inanspruchnahme über § 7 (4) TMG hätte die Klageseite darüber hinaus keine hinreichenden Anstrengungen unternommen.

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für ein freies und offenes Internet“, sagt eco Director Names & Numbers Thomas Rickert, dessen Rechtsanwaltskanzlei (rickert.law) Quad9 in diesem Verfahren vertritt. eco hat Quad9 seit Beginn des Verfahrens vor etwa zweieinhalb Jahren, unter anderem mit einer Expertise von Vorstandsmitglied Klaus Landefeld, unterstützt.

Neben Registries und Registraren, Zertifizierungsstellen und anderen Infrastrukturdienstleistern sind auch Resolver lediglich durchleitende Vermittler, stellten die Richter fest und gaben der privaten Stiftung Quad9 mit Sitz in der Schweiz vollumfänglich Recht.

Für detaillierte Informationen zum Fall und dem Urteil selbst besuchen Sie bitte den Blog von Quad9. Es besteht dort auch die Möglichkeit, Quad9 zu unterstützen.

Für eco Mitglieder findet am 15.12.2023 um 16 Uhr ein Informationswebinar mit Thomas Rickert, John Todd (General Manager, Quad9) und Bill Woodcock (Chairman of the Foundation Council, Quad9) statt, in dem das Verfahren insgesamt und die Auswirkungen auf Infrastrukturanbieter erörtert werden. Um am Webinar teilzunehmen, schicken Sie bitte eine E-Mail an: lars.steffen@eco.de.

Quad9 gewinnt mit eco Unterstützung vor dem OLG Dresden