29.08.2014

eco sorgt für Rechtssicherheit bei deutschen Registraren

Drei eco Mitgliedsunternehmen erhalten Data Retention Waiver von ICANN

Akkreditierungsverträge, die die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) als Unternehmen mit Registraren schließt, entsprechen nicht immer in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem der Registrar seinen Geschäftssitz hat – etwa im Bereich der Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland nicht erlaubt ist.

Für solche Fälle hat die ICANN ein Verfahren aufgesetzt, bei dem ein Rechtsgutachten eingereicht werden kann, das die Unvereinbarkeit der Vorgaben mit nationalem Recht bestätigt. Mit der 1API GmbH, der Ingenit GmbH und der RegistryGate GmbH, haben bereits drei eco Mitgliedsunternehmen auf diesem Weg eine Ausnahme von den vertraglichen Anforderungen, die in vollem Umfang deutschen rechtlichen Anforderungen Rechnung trägt, erwirkt. In den drei konkreten Fällen handelte sich um einen sogenannten Data Retention Waiver.

„Wir sind wir nun froh, nach einem recht langwierigen Prozess bei der ICANN Verständnis für die hier vorherrschenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen zu haben. Das schafft Rechtssicherheit für Anbieter in einem Umfeld, das vom US-Recht dominiert wird“, sagt Rechtsanwalt Thomas Rickert, Director Names & Numbers im eco.

Weitere Informationen

Das Rechtsgutachten kann kostenpflichtig von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. bezogen werden und wurde durch die Schollmeyer & Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Katrin Mielke
Projektmanagerin Mitgliederbetreuung

fon: 0221 – 70 00 48-173
katrin.mielke@eco.de

Online Marketing