04.12.2012

E-Commerce und Social Networks in der öffentlichen Verwaltung

Öffentliche Hand – in puncto E-Commerce weiter als gedacht!

E-Commerce im öffentlichen Sektor – wie passt das Bild von staubigen Amtsstuben mit museumsreifen Rechnern zusammen mit nutzerfreundlichen und modernen Netzangeboten? Einen Abgleich unternahmdie eco Kompetenzgruppe E-Commerce am 22. November bei ihrem Meeting in Berlin. Dort konnten die Teilnehmer überrascht feststellen, wie zeitgemäße E-Commerce-Angebote und das Web 2.0inzwischen im öffentlichen Sektor Einzug gehalten haben.

Im Auftaktvortrag berichtete Lena-Sophie Müller von Fraunhofer FOKUS über die Verwaltung im Zeitalter von Web 2.0 und Piratengeneration – Open Government und GesellschaftlicheErwartungen. Die Piratengeneration seien diejenigen Anwender, die neue Tools im Rahmen des Web 2.0, Social-Media-Plattformen und Blogs natürlich einsetzen, erklärte sie. Die Bürgerinformierten sich heutzutage anders und wünschten Transparenz. Die neuen Möglichkeiten bringen einen Wandel in der Kommunikationsstruktur mit sich, der Auswirkungen auf das politischadministrative System habe und die Verwaltung mit seiner Dynamik überrolle. Sie müsse verstehen, dass sie durch Web 2.0 intern und extern besser vernetzt und dadurch gestärktwerde.

Open Government/Open Data ermögliche, dass Know-how zu bündeln und die geforderte Transparenz zuschaffen. Lena-Sophie Müller zeigte auf, wie Wikis, Blogs, soziale Netzwerke und kollaborative Textbearbeitung intern die Informationsweitergabe fördern, redundante Arbeit reduzieren undden Mitwirkungsgrad steigern können. Außerdem gab sie zu bedenken, dass das Prinzip der Deckelung an Informationen nicht länger funktioniere, da beispielsweise Abgeordnete bereitstwittern, bevor sie Reportern Interviews geben.

Noch zahlreiche rechtliche Herausforderungen

Hätten Sie gedacht, dass die Gemeindeverwaltung Arnsdorf die Schallplatte „Sind die Lichter angezündet“ über das Internet verkauft? Wussten Sie, dass Fahrzeuge desBundeswehrfuhrparks via Internet als Carsharing-Angebot bestellt werden können? Mit diesen und weiteren Beispielen wie dem Geoportal Bayern und demvirtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden zeigte Oliver Merx von der ]init[ AG, dass viele schon – manchmal unbewusst – E-Commerce-Angeboteder Öffentlichen Hand wahrgenommen haben und diese teilweise weiter als gedacht ist. Er erklärte, es sei schwierig festzustellen, wo der E-Commerce in der öffentlichen Verwaltunganfängt und aufhört. Bei der Recherche zum Thema sei ihm aufgefallen, dass staatliche Portale „noch gut abgemahnt werden können“, da sie den Datenschutz- und Rechtsanforderungen nicht„ausreichend“ genügen. Oft sei nicht erkennbar, wer hinter den öffentlichen Portalen stecke, da das Impressum sehr irreführend sei. Der Laie wisse nicht, ob er den Vertrag mit derÖffentlichen Hand oder einer Privatperson schließe.

Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht bei HÄRTING Rechtsanwälte, ging näher auf die rechtlichen Aspekte derSocial-Media-Nutzung durch die Verwaltung ein. Er veranschaulichte die Herausforderungen insbesondere am Beispiel von Facebook. Dabei zitierte er Dr. Thilo Weichert, Leiter des UnabhängigenLandeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), mit der Aussage: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind.“Schirmbacher empfahl, immer im Hinterkopf zu behalten: „Bei der Nutzung von Social Media begibt sich die Verwaltung in fremde Hände“. Nutzt sie Facebook, hat sie keine Ansprüche gegendieses private Unternehmen, zum Beispiel keinen Bestandsschutz von angelegten Facebook-Stadtportalen. Trotzdem hätten einige öffentliche Stellen Facebook-Seiten. Dabei stelltenbeispielsweise die Like-Buttons bei Facebook, die teilweise noch auf Webseiten der Verwaltung zu finden seien, ein großes Problem dar. Denn sobald ein Nutzer den Like-Button betätige,würden automatisch Daten wie die IP-Adresse an Facebook übermittelt – ohne explizite Zustimmung der Nutzer. Anschließend gab Schirmbacher hilfreiche Tipps zum Inhalt und zur Gestaltungvon Social Media Sites, von der Einhaltung der Impressumspflicht, über Online-Rechte für Fotos und Videos bis hin zur Haftung für User-Generated Content.

Die Folien zu den Vorträgen können unter https://e-commerce.eco.de/dokumente/ heruntergeladen werden.