27.09.2018

eco kommentiert Gutachten „Wettbewerb 2018“ der Monopolkommission

Die Monopolkommission hat am 3. Juli 2018 ihr 22. Hauptgutachten mit dem Titel „Wettbewerb 2018“ vorgelegt. Darin thematisiert die Kommission die wettbewerbliche Situation der deutschen und europäischen Wirtschaft in den letzten zwei Jahren und gibt zahlreiche Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und behördliche Praxis.

Mit dem Hauptgutachten der Monopolkommission unter dem Titel „Wettbewerb 2018“ werden verschiedene Aspekte der digitalen Wirtschaft berührt. So stand insbesondere die wirtschaftliche Nutzung großer Datenmengen auf dem Prüfstand. Der damit verbundene wettbewerbsrechtliche Regelungsbedarf in Bezug auf Algorithmen bedürfe einer Weiterentwicklung des digitalen Ordnungsrahmens.

Maßgeblich sind die Aspekte der Medienkonvergenz und der Auswirkungen von Algorithmen auf die Preisbildung (mögliche Kollusion). Aufgrund der weitreichenden Bedeutungen vorgeschlagener Regulierung hat eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. jetzt eine Stellungnahme zum Hauptgutachten veröffentlicht.

Darin begrüßt eco unter anderem die Feststellung der Monopolkommission, dass eine Einbeziehung von Intermediären in eine medienrechtliche Regulierung, so wie im Modernisierungsstaatsvertrag vorgeschlagen, zu weit geht und abzulehnen ist. Das Gutachten unterstreicht hier deutlich, dass eine inhaltsbezogene Regulierung nicht zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation beitragen würde, sondern in der Konsequenz sogar zu einer Verengung des Kommunikationsprozesses führen könnte. Entsprechend lehnt auch eco in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Regelungen als deutlich zu weitgehend ab.

Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung