17.10.2016

„Sinnvoller Beitrag für den Verbraucherschutz“

Mit dem europäischen Verordnungsvorschlag zum Abbau von Barrieren im grenzüberschreitenden E-Commerce und der Diskussion bei der Bundesnetzagentur zu einer allumfassenden Marktfreiheit zeichnen sich Änderungen für den Onlinehandel ab. Im Interview gibt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Leiter der eco Kompetenzgruppe E-Commerce, einen Ausblick dazu.

Herr Prof. Dr. Hofmann, ist Ihrer Meinung nach „Geoblocking“ eine Form der herkunftsbezogenen Diskriminierung?

In der Tat: Nein. Geoblocking ist eine Zugriffsverweigerung für ein Internetangebot, welches diejenigen nachfragenden Nutzer trifft, deren IP-Adresse außerhalb eines Lizenzbereichs liegt, der seitens des Anbieters vorgesehen ist.

Das ist im bisherigen – nicht internetbasierten – Markt eine völlig normale Sache gewesen, dass etwa bestimmte Bücher in bestimmten Ländern nach dem Willen der Urheber nicht angeboten werden. Das hat eigentlich nichts mit einer Nutzerdiskriminierung zu tun; Nutzer können ja die fragliche Ware in einem lizenzierten Markt erwerben und sie dann per „Mikro-Import“ in einen anderen Bereich verbringen.

Das Aufheben des Geoblockings dürfte allerdings Regionen mit geringerer Kaufkraft noch weiter benachteiligen, weil dort die – europaweit – nivellierten Preise gezahlt werden müssten.

Die Europäische Kommission hat im Mai 2016 einen Verordnungsvorschlag zum Abbau von Barrieren im grenzüberschreitenden E-Commerce vorgelegt. Wird die Kommission darin ihrem eigenen Anspruch gerecht und was kommt damit auf die Unternehmen zu?

Die Pläne der EU zum E-Commerce sind sehr vielschichtig und ambitioniert. Die konkreten Auswirkungen auf den Markt bleiben in der Tat abzuwarten. Die Bekämpfung unlauterer Praktiken und die damit verbundene Ermächtigung der nationalen Behörden sind ein sinnvoller Beitrag für den Verbraucherschutz. Die Frage ist, ob die nationalen Behörden, die mit der Marktüberwachung beauftragt sein werden, diese große Aufgabe stemmen können.

Entscheidend wird auch die Gestaltung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei Reklamation von Produkten und Dienstleistungen sein, die im Ausland erworben wurden. Aus Sicht der Internetwirtschaft muss bei allen geplanten Maßnahmen dringend sichergestellt werden, dass auf Unternehmen nicht zu hohe bürokratische Belastungen zukommen.

Warum ist Verbraucherschutz im E-Commerce innerhalb der EU so wichtig?

Verbraucherschutz ist ohne Wenn und Aber sehr wichtig. Einerseits sind Internetkäufer in der breiten Masse heute deutlich aufgeklärter als noch vor fünf oder zehn Jahren, andererseits entstehen auf der Basis neuer technischer Möglichkeiten auch neue Varianten der Kriminalität im Umfeld des Onlinehandels. Der Gesetzgeber muss auf europäischer Ebene reagieren, aber es sollte auch nicht übertrieben werden mit der Regulierung.

Eine ausgewogene Regelung zu finden mag schwierig sein, sollte aber allen Beteiligten entgegenkommen.

Die eco Kompetenzgruppen E-Commerce und Politik & Recht werden am 25. Oktober in Köln im Rahmen der Internetwoche über Marktüberwachung und politische Marktgestaltung im E-Commerce diskutieren.