Jugendschutzlösungen

Jugendschutzprogramme

Jugendschutzprogramme helfen Eltern dabei, dass Kinder und Jugendliche nur solche Inhalte im Internet abrufen können, die für ihr Alter geeignet sind. Ein Jugendschutzprogramm ist eine nutzerautonome Software, die beispielsweise freiwillige Alterskennzeichnungen auf Webseiten ausliest und dem Nutzer dann nur die Webseiten anzeigt, die für seine Altersgruppe gekennzeichnet sind.

 

Die Nutzung ist ganz einfach: Eltern oder Erziehungsberechtigte installieren die Software zu Hause auf dem Computer und stellen sie dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechend ein. Dabei bestimmen sie selbst, welche Altersstufe für ihr Kind angemessen ist und welche Internetangebote demnach angezeigt werden sollen. Außerdem können zusätzliche Internetadressen eingetragen werden, die freigeschaltet (Whitelist) oder blockiert werden sollen (Blacklist).

 

Für die eigene Nutzung des Computers können Erziehungsberechtigte das Jugendschutzprogramm ausschalten – oder einfach verschiedene Benutzerkonten für Kinder und Erwachsene einrichten.

 

Es gibt eine Vielzahl von Jugendschutzprogrammen auf dem Markt. Nur eine Lösung ist derzeit von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle nach § 11 Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) „anerkannt“, d.h. sie erfüllt die im JMStV vorgesehenen Qualitätskriterien. Die KJM kann die Kriterien für die Eignungsanforderungen im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle durch Richtlinien festlegen. Eine Pflicht zur Vorlage eines Jugendschutzprogramms besteht nicht. Daher gibt es auch eine Reihe von nicht anerkannten Jugendschutzprogrammen.

Das anerkannte Jugendschutzprogramm läuft aktuell nur auf Windows-PCs, weitere Angebote sollen folgen.

 

Anerkannte Jugendschutzprogramme

JusProg: www.jugendschutzprogramm.de/download.php

 

Informationen für Telemedien-Anbieter

Hat ein Telemedien-Anbieter, z.B. ein Betreiber einer Webseite, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (z.B. Magersuchts-Foren) in seinem Angebot, so muss er dafür Sorge tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen (§ 5 Abs. 1 JMStV).

 

Dieser Verpflichtung kann er unter anderem nachkommen, indem er seine Webseite mit einem Jugendschutz-Label kennzeichnet, das von einem anerkannten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann. Dies geschieht mittels einer age-de.xml-Datei, in der die entsprechende Alterklasse direkt angegeben wird. Wie bereits aus der Kennzeichnung von Kinofilmen bekannt gibt es die Altersklassen ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahre. Aktuell bedürfen jedoch die „ab 18 Jahre“-Inhalte noch eines weitergehenden technischen Schutzes, das Label allein reicht derzeit noch nicht aus.

Weitere Informationen und Hilfe für die Erstellung des Labels erhalten Sie beispielsweise bei JusProg e.V.