22.12.2015

eco Jahresrückblick 2015: Das waren die sieben wichtigsten digitalpolitischen Entwicklungen

Was hat sich in diesem Jahr im Bereich Internet- und Netzpolitik getan? eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. zieht Bilanz und wirft einen Blick auf die sieben wichtigsten netzpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen der vergangenen zwölf Monate. „2015 war ein Jahr voller Überraschungen. Digitalpolitisch hat sich Einiges bewegt, allerdings nicht unbedingt immer in die richtige Richtung“, so das Fazit von Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht. „Dieses Jahr hat besonders deutlich gemacht, dass wir uns in einer Umbruchphase befinden. In allen Lebensbereichen drängen zunehmend Fragen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung in den Vordergrund, die durch die herkömmlichen Regelungsrahmen nicht mehr beantwortet werden. Sei es beim Urheberrecht, beim Datenschutz, bei der Sicherheit oder der Medienregulierung – es fehlen politische Grundsatzkonzepte darüber, wie wir den digitalen Alltag gestalten und regeln wollen“, so Süme.

Immer häufiger landeten diese Fragen daher vor Gerichten. „Das ist keine gute Tendenz. Die Wirtschaft braucht grundlegende und verlässliche digitalpolitische Regelungskonzepte, keine Loseblattsammlung über Einzelfallentscheidungen“, sagt Süme.

Rückblick: Die sieben wichtigsten digitalpolitischen Entwicklungen in 2015

1. Vorratsdatenspeicherung
Das im Oktober beschlossene und im Dezember in Kraft getretene Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund zahlreicher rechtlicher Mängel und technischer Unstimmigkeiten wie schon sein Vorgänger im Jahr 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht landen und dort voraussichtlich keinen Bestand haben. Aus Sicht von eco eine netzpolitische Fehlentscheidung, die wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte.

2. Safe Harbor
Der Fall des Safe Harbor Abkommens bedeutet für viele Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. eco empfiehlt allen Unternehmen, die Daten auf US-amerikanischen Servern speichern oder regelmäßig Daten in die USA transferieren, ihre Geschäftspraktiken dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. EU-Kommission und USA müssen jetzt schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die hohe Datenschutzstandards setzt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft. Hier muss sich auch die Bundesregierung entsprechend einbringen.

3. Datenschutz Grundverordnung
Am 15. Dezember haben sich die EU-Mitgliedstaaten nach fast vier Jahren zäher Verhandlungen auf eine finale Fassung der Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Das ist aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich begrüßenswert, auch wenn klar ist, dass dadurch auf die Unternehmen in den nächsten zwei Jahren enorme Kosten beispielsweise für die Umstellung von IT-Systemen, Dokumentationen und Schnittstellen zukommen. Ab 2018 erschließt sich ihnen aber auch endlich ein großer europäischer Markt mit einem einheitlichen Datenschutzniveau. Das bedeutet langfristig hoffentlich mehr Rechtssicherheit und erhebliche Einsparpotenziale bei zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die aktuell für die Anpassung an die unterschiedlichen Datenschutzstandards in den Mitgliedstaaten aufgebracht werden müssen.

4. IT-Sicherheitsgesetz
Im Juni hat der Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Die eigentliche Arbeit hat damit allerdings erst begonnen. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung der Rechtsverordnung. Für die Internetwirtschaft steht hier besonders die Frage nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes im Mittelpunkt. Entscheidend ist dabei, im Rahmen der Rechtsverordnung die kritischen Sektoren und deren Branchen präzise zu definieren und so den Fokus eindeutig auf kritische Versorgungsdienstleistungen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu legen. Mit Verabschiedung der europäischen Cybersicherheits-Richtlinie (NIS Richtlinie) im Dezember dieses Jahres rückt auch die Frage nach dem Zusammenspiel der beiden Rechtsordnungen wieder in den Fokus. Die Bundesregierung muss nun im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht sicherstellen, dass es nicht zu größeren Differenzen mit dem IT-Sicherheitsgesetz kommt. Internetunternehmen in Deutschland brauchen einen verlässlichen und nachhaltigen Rechtsrahmen.

5. TK-Regulierung
Das Verwaltungsgericht Köln hat im November 2015 entschieden, dass der von Google betriebene E-Mail-Dienst „Gmail“ ein Telekommunikationsdienst im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist und deswegen von Google bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Das Urteil betrifft die grundsätzliche Frage der regulatorischen Behandlung von Online-Diensten und inwieweit diese dem Rechtsrahmen und den Verpflichtungen des Telekommunikationsgesetzes oder des Telemediengesetzes unterliegen. Es betrifft damit auch das Verhältnis von klassischen TK-Unternehmen und sogenannten Over the Top Diensten (OTT) im Internet. Auf europäischer Ebene ist im Dezember 2015 eine Konsultation zum aktuellen europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens zuende gegangen. Es ist zu erwarten, dass die sich die Diskussion über die regulatorische Behandlung von OTT Diensten im Internet auf europäischer und nationaler Ebene sich auch im kommenden Jahr fortsetzen wird. Insbesondere geht es um das Verhältnis von klassischen TK-Unternehmen und OTT Diensten im Internet, welche zunehmend in Wettbewerb zueinander stehen sowie der Frage ob regulatorische Eingriffe zur Sicherstellung eines „level-playing-fields“ notwendig und erforderlich sind.

6. WLAN und Telemediengesetz
Der aktuelle Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden. eco kritisiert insbesondere die geplanten Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung. Ein im Auftrag von eco angefertigtes medienrechtliches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagene Neuregelung aufgrund mehrerer Gesichtspunkte gegen geltendes EU-Recht verstößt und zu erheblicher Rechtsunsicherheit beitragen würde. Der nächste Entwurf sollte §10 des Telemediengesetzes nicht mehr beinhalten und §8 TMG entsprechend entschärfen.

7. Urheberrecht
Die EU-Kommission strebt an, das Urheberrecht binnenmarktkonformer auszugestalten und es gleichzeitig neuen technologischen Entwicklungen anzupassen. Aus Sicht der Internetwirtschaft ist bei der notwendigen Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft sicherzustellen, dass eine Reform des Urheberrechts nicht mit einer weiteren Verschärfung bei der Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum einhergeht. Vielmehr sollten die Chancen und Potenziale des Internet und der Digitalisierung in den Vordergrund gestellt und genutzt werden. Daher ist ein sachgerechter Interessenausgleich der Interessen von Urhebern, Kreativen, Rechteverwertern, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen der Internetbranche erforderlich.