27.07.2016

eco: Forderung nach Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ist Aktionismus

Zur aktuellen Forderung des bayrischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung sagt Oliver Süme, eco-Vorstand Politik & Recht: „Die im vergangenen Jahr von der Regierungskoalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung ist nach unserer Überzeugung weder mit dem Grundgesetz noch mit Europarecht vereinbar. Jetzt die Speicherfrist sensibler und privater Daten zu verlängern sowie auf weitere Dienste wie Messenger und E-Mails ausweiten zu wollen – bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt umgesetzt wurde – ist purer Aktionismus.“ 

Verbindungsdaten sollen nach dem Willen Bausbacks länger als nur wie vorgesehen zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Zudem soll die Polizei Zugriff auf E-Mails und auch auf die Kommunikation über Dienste wie Whatsapp oder Skype bekommen: „Damit bewahrheiten sich unsere schlimmsten Befürchtungen schneller als gedacht: Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung überhaupt in Kraft getreten ist, wird auch schon die Ausweitung auf nahezu alle Verbindungsdaten im politischen Raum diskutiert, sagt Süme“. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht des eco-Verbands schon in seiner aktuellen Fassung ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider und verstößt zudem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Auch sei die Vorratsdatenspeicherung ungeeignet zum Schutz vor radikalisierten Einzeltätern. „Wie die Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung von abscheulichen Anschlägen durch radikalisierte Einzeltäter helfen soll, erschließt sich nicht“, sagt Süme. Auch ein Blick auf die Statistik des Bundeskriminalamtes reiche, um zu sehen, dass sich an der Aufklärungsquote bei Straftaten nichts grundlegend verbessert habe, als die Vorratsdatenspeicherung früher praktiziert wurde.

Die eco Stellungnahme zum Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur können Sie hier nachlesen. Das eco Hintergrundpapier zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.