09.08.2016

Internetwirtschaft sieht keine Notwendigkeit für neue gesetzliche Verpflichtung zur Datenherausgabe

Sicherheitspolitiker verschiedener Parteien fordern neue gesetzliche Regelungen, die Telemediendienstanbieter, insbesondere Social Media Plattformen, dazu verpflichten sollen, Nutzerdaten im Rahmen von Terror-Abwehr- oder –Ermittlungsmaßnahmen schneller an Behörden zu übergeben. Aus Sicht von eco, Verband der Internetwirtschaft e.V. ist ein solches Gesetz überflüssig und darüber hinaus aus datenschutzrechtlicher Perspektive problematisch.

„Der Vorstoß suggeriert, Social Media Anbieter seien zu einer Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden nicht bereit und müssten deshalb per Gesetz gezwungen werden. Das ist absolut nicht der Fall“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Die Anbieter arbeiteten an verschiedenen Stellen und im Rahmen verschiedener Kooperationsinitiativen erfolgreich mit Politik und Ermittlungsbehörden zusammen, beispielsweise im Rahmen der im vergangenen Jahr mit Bundesjustizminister Heiko Maas gegründeten Task Force gegen Hassbotschaften. „Allerdings sind die Unternehmen keine staatlichen Erfüllungsorgane, sondern auch ihren Nutzern verpflichtet, deren Vertrauen in die Dienste auf einem hohen Datenschutzniveau beruht. Es ist also selbstverständlich, dass die Unternehmen Nutzerdaten nicht einfach so herausgeben, sondern jede Anfrage einer sorgfältigen juristischen Prüfung unterziehen. Etwas anderes könnte auch ein Gesetz nicht regeln, ohne gegen Grundrechte zu verstoßen“, so Süme.