21.11.2016

Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert unrealistischen Anforderungskatalog

  • Misslungene Umsetzung durch BNetzA, BSI und BFDI
  • Hohes Insolvenzrisiko für Mittelstand nach wie vor unbeachtet
  • Verwaltungsklage weiterhin anhängig

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert den von der Bundesnetzagentur für diese Woche zur Veröffentlichung angekündigten Anforderungskatalog, den Internetprovider ab Juli 2017 im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung zu beachten haben.

„Der Katalog stellt unrealistisch hohe Anforderungen an die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit. Das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung war an sich schon falsch, jetzt ist auch noch die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundesdatenschutzbeauftragte misslungen“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.

Hohes Insolvenzrisiko für Mittelstand nach wie vor unbeachtet

eco hat im Zusammenhang mit dem Wiedereinführungsgesetz und dem Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur wiederholt vor den enormen Umsetzungskosten für betroffenen Internetprovider gewarnt. Der nun erwartete Anforderungskatalog geht darauf jedoch nicht ein. Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung könnte damit für Unternehmen voraussichtlich sogar noch teurer und aufwändiger werden als ohnehin schon erwartet. „Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bergen diese Bestimmungen ein enormes Insolvenzrisiko, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bundesnetzagentur dennoch keine Abstufungen oder Härtefallregelungen vorsieht“, so Süme. Die bei der Bundesnetzagentur für die Entschädigungsregelung zuständige Beschlusskammer 2 hat hier bislang noch keine Lösung vorgelegt.

Verwaltungsklage weiterhin anhängig

eco unterstützt derzeit den Internetprovider SpaceNet AG, der am 25. April 2016 Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung erhoben hat. Ziel dieser Klage ist insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen kann. Der EuGH hatte bereits 2014 die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte bewertet.

Die eco Stellungnahme zum Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur können Sie hier nachlesen. Das eco Hintergrundpapier zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.