26.10.2017

eco setzt auf EU Trilog: E-Privacy-Verordnung muss zwingend nachgebessert werden

Mit einer Mehrheit von 318 Stimmen der Abgeordneten hat sich das EU-Parlament heute für das Mandat zu Trilogverhandlungen zur E-Privacy-Verordnung entschieden: Damit wird das Parlament in die Trilog-Gespräche mit der EU-Kommission und dem Rat ziehen, in denen der endgültige Verordnungstext bestimmt wird. eco appelliert an die Abgeordneten, dass die E-Privacy-Verordnung im Rahmen der nun folgenden Trilogverhandlungen zwingend nachgebessert wird:
Zwar ist die weitere Harmonisierung der Datenschutzvorschriften innerhalb der EU im Rahmen der geplanten E-Privacy Verordnung prinzipiell zu begrüßen, es gibt aber dringenden Nachbesserungsbedarf, da das Ergebnis der neuen Verordnung weit über das formulierte Ziel der EU hinausgeht. Nach Ansicht des eco würden mit der E-Privacy-Verordnung digitale Geschäftsmodelle durch restriktive Vorschriften und eine übermäßige Ausweitung des Regulierungsfelds massiv eingeschränkt. Dies gibt der Verband auch in einer Ende Februar veröffentlichten Stellungnahme zu bedenken.

Mit ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt im Jahr 2015 hatte die EU-Kommission festgelegt, dass die bis jetzt gültige E-Privacy-Richtlinie einer Überprüfung unterzogen werden solle, um sicherzustellen, dass ihre Vorgaben mit denen der Datenschutzgrundverordnung in Einklang stehen. Am 10. Januar 2017 hatte die Kommission erstmals ihren Entwurf für die E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Die Verordnung soll die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation regeln und darüber hinaus Vorgaben für die Übermittlung von Daten und deren Speicherung festschreiben.

Auch der Umstand, dass die Verordnung direkt gültiges Recht in allen Mitgliedsstaaten wird, sorgt zusätzlich für Anpassungs- und Umsetzungsbedarf in der deutschen Telekommunikations- und Telemedienregulierung im Bereich des TKG und des TMG.

Dieser Zeitplan könnte jedoch zur Krux für die Unternehmen werden: Die EU-Kommission hat bekräftigt, dass die E-Privacy-Verordnung gleichzeitig mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten soll. Der Zieltermin wäre damit der 25. Mai 2018, aller Voraussicht nach wird sich der Gesetzgebungsprozess jedoch mindestens bis zum Ende des Jahres hinziehen. Die Umsetzungsfrist ist für die Internetwirtschaft darum keinesfalls einzuhalten und muss ebenfalls überdacht werden.

eco setzt auf EU Trilog: E-Privacy-Verordnung muss zwingend nachgebessert werden
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