Die möglichen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ müssen intensiv zwischen Politik und Wirtschaft diskutiert werden, so lautete das Fazit der Teilnehmer des eco Politikfrühstücks am Mittwoch in Brüssel.
Aus Sicht der Internetwirtschaft müssen hier interessengerechte und verhältnismäßige Lösungsansätze gefunden werden, die nicht nur einseitig in Richtung Datenschutz abzielen dürfen. Die detaillierte und ausgewogene Ausgestaltung dieser datenschutzrechtlichen Regelungen im Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung wird auch die größte Herausforderung der in Kürze anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen dem Rat, der Europäische Kommission und dem Europäische Parlament sein. In diesem Zusammenhang sollte aus Sicht von eco auch eine Ausdehnung des sogenannten „Medienprivilegs“ im Datenschutzrecht auf neue digitale Mediendienstanbieter innerhalb der veränderten Medienlandschaft in Erwägung gezogen werden.
Mit dem Gesetzgebungsverfahren für ein einheitliches und gemeinsames Datenschutzrecht für die Europäische Union möchte der europäische Gesetzgeber eines der bedeutendsten und umfassendsten Gesetzgebungsverfahren für die Internetwirtschaft bald zum Abschluss bringen. eco nutzte deshalb die Gelegenheit, um im Rahmen eines Politikfrühstücks, den Abgeordneten des Europäischen Parlaments grundsätzliche Position der Internetwirtschaft zur Datenschutz-Grundverordnung vorzustellen. Nach der Begrüßung durch den Gastgeber des Axel Voss (MEP) und dem Vortrag von Oliver Süme, eco Vorstand für Politik & Recht, wurden die mit dem sogenannten „Recht auf Vergessen“ verbundenen Fragestellungen und Implikation diskutiert.
Als Folge des EuGH-Urteils vom 13. Mai 2014 können Suchmaschinenbetreiber nun grundsätzlich von jedem europäischem Bürger verpflichtet werden, Links zu datenschutzrechtlich relevanten Inhalten, etwa einen Artikel auf einer Webseite mit Namensnennung, nicht mehr in ihrem Suchindex anzuzeigen. Das Urteil wurde als Stärkung des Datenschutzes zunächst teilweise begrüßt, allerdings kritisieren Experten das Urteil als einseitig und wenig praktikabel. Auch eco hat auf die möglichen negativen Folgen dieses Urteils aufmerksam gemacht. Insbesondere der Umstand, dass Suchmaschinen-Betreiber in der Rolle einer Art Zensurinstanz den komplizierten Abwägungsprozess zwischen Kommunikationsfreiheit und Persönlichkeitsrecht selbst vornehmen sollen, ist als problematisch anzusehen.
Lesen Sie hier das Positionspapier der Industry Coalition for Data Protection (ICPD) zur Datenschutz-Grundverordnung und das eco Hintergrundpapier zum „Recht auf Vergessen“.