Unter dem Titel „Wandel der Medienwelt als Chance – Welche rechtlichen Rahmenbedingungen brauchen wir zur Ausgestaltung der Medienkonvergenz?“ diskutierten am Dienstag Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik beim eco polITalk im Berliner Quadriga Forum über Herausforderungen und Erwartungen an die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Medien- und
Kommunikationsordnung.
Der Podiumsdiskussion ging ein Impulsvortrag von Professor Dr. Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg voran, einem der Autoren des Konvergenz-Gutachtens der Länder zur Vorbereitung für die Bund-Länder-Kommission. Er stellte zunächst klar, dass das Gutachten nur als ein Diskussionsanstoß zu sehen sei. Welche Anregungen die Länder dann in die Kommission einbringen würden, müsse zwischen den Ländern noch entschieden werden.
Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussionstand vor allem die Frage nach
einem künftigen Mehr oder Weniger an Regulierung. Die Wirtschaftsseite, vertreten durch eco Vorstandsvorsitzenden Professor Michael Rotert und Alexander Scheuer von der Deutschen Telekom AG formulierte dabei die klare Forderung an die Politik, die Potenziale einer Deregulierung der
Medienordnung sorgfältig zu prüfen. Insgesamt müsse der entsprechende Rechtsrahmen offen für neue technologische Entwicklungen ausgestaltet sein, forderte Scheuer.
Martin Dörmann (MdB), medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte die Notwendigkeit, dass sich Bund und Länder zunächst auf ein gemeinsames Konvergenzverständnis sowie die Ziele einer Neuordnung einigten. Erst danach könne man überhaupt über die passenden Instrumente sprechen. So müssten sich Bund und Länder beispielsweise darauf einigen, wie sie mit den Mitteln aus der Versteigerung von Funkfrequenzen umgehen wollten. Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen diese im Rahmen einer „Digitalen Dividende II“ für den Breitbandausbau aufgewendet werden.
Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellte hingegen in Frage, ob die Neuordnung der Medien- und Kommunikationsordnung im engen Rahmen einer nationalen Kommission überhaupt sinnvoll sei und empfahl auch die Einbeziehung der Europäischen Union. Auf nationaler Ebene sei etwa zu klären, was das aus dem Kabelnetz bekannte Prinzip des „must-carry“ im Internet bedeuten würde. Alexander Scheuer von der Deutschen Telekom entgegnete hierzu, dass es etwa für überregional ausgerichtete Plattformen keine Verpflichtungen geben dürfe, regionale Sender in ihr Programm einzuspeisen. Das Problem der Knappheit, das bisher Beweggrund für die Regulierung war, würde im Internet nicht existieren. Daher müsse man für das Internet wenn überhaupt eine anders geartete Regulierung finden.
Im Zusammenhang mit dem Aspekt der Netzneutralität kündigte Martin Dörmann an, das Thema sei laut einer Ankündigung von Staatssekretärin Brigitte Zypries, der nächste Punkt der Digitalen Agenda, den die Regierung angehen wolle. Die Diskutanten verdeutlichten allerdings, das auch diese Frage durch den europäischen Gesetzgeber geklärt werden müsse. Auf nationaler Ebene müsse man sich allerdings darüber klar werden, welche Vorstellungen man insgesamt dazu habe.
Auch wenn man am Ende des Abends nicht unbedingt von einer Einigung in der Debatte um Für und Wider der Medienregulierung sprechen konnte, formulierte Professor Dr. Winfried Kluth immerhin einen Kompromiss in dem Fazit, es gehe bei der Ausgestaltung der Medienkonvergenz nicht um viel oder wenig Regulierung, sondern um die richtige Regulierung. Abschließend fügte er hinzu, dass sein Gutachten deutlich hervorhebe, dass es nicht um eine grundsätzliche Neuordnung der Medienregulierung gehe, sondern dass der Gesetzgeber vielmehr an einzelnen Stellen vor Entscheidungen stünde.