Vorratsdatenspeicherung – ein unmögliches Konzept? Fakten und Hintergründe zur verfassungsrechtlichen und technischen Umsetzbarkeit der aktuellen Pläne der Bundesregierung
Das Bundesjustizministerium hat vor einem Monat Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgestellt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird in Kürze erwartet. Doch ist eine verfassungskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtlich und technisch überhaupt möglich? Und was bedeutet ein solches Gesetz aus wirtschaftlicher Sicht für die betroffenen Unternehmen?
eco stellt die Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand und liefert Hintergründe und Fakten zum aktuellen Stand der Gesetzgebung. Dazu laden wir herzlich ein.
Wann: Mittwoch, 20. Mai 2015, ab 09:00 Uhr
Wo: eco Hauptstadtbüro, Französische Straße 48, 10117 Berlin
Als Ansprechpartner stehen für Ihre Fragen und Diskussionspunkte zur Verfügung:
Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht und
Klaus Landefeld, eco Vorstand Infrastruktur und Netze.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 18.05.2015 per E-Mail an sidonie.krug@eco.de